Dienstag, 21. Januar 2025
Kategorien
Werbung
Kontoauszüge schwärzen - sind sie dann noch gültig?
Kontoauszüge werden heute von vielen Behörden verlangt, wenn man hier eine Leistung wie etwa Sozialhilfe oder auch ALG II beantragt. Die Auszüge dienen der Überprüfung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers und müssen deshalb eingereicht werden, sofern sie für die Gewährung der Leistungen erheblich sind.Allerdings streiten aktuell auch die Gerichte noch über die korrekte Vorgehensweise bei den Kontoauszügen. In der Regel soll dadurch herausgefunden werden, inwiefern sich die Einnahmen und Ausgaben der Leistungsempfänger zusammen setzen. Speziell für den Nachweis dieser reichen aber auch andere Urkunden, die eindeutig belegen, wie hoch die Einnahmen oder Ausgaben sind. So kann beispielsweise die Lohnabrechnung als Nachweis für den Lohn dienen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Gleiches gilt für die Höhe der Miete, die mit dem Mietvertrag oder einer Bestätigung des Vermieters nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen müssen auch keine Kontoauszüge eingereicht werden.
Soll man diese dennoch einreichen, so kann man alle Ausgaben, die nichts mit der Leistung zu tun haben, wie die Bestellung von Kleidung oder anderen Dingen, auf den Auszügen schwärzen. Dennoch bleiben die Auszüge gültig. Damit man aber selbst stets den Überblick über seine finanzielle Lage behält, lohnt es sich oft auch dieses Schwärzen nur auf Kopien der Auszüge zu erledigen und die so geschwärzten Kopien bei den jeweiligen Behörden einzureichen. Hier können die Behörden nichts sagen, einfach aus dem Grunde, weil auch Empfänger von Sozialleistungen grundsätzlich das Recht haben, frei zu entscheiden, wie sie ihre Sozialleistungen verwenden.
Oftmals kann man also dem Amt in jedem Fall die Bestellung im Erotik Katalog verschweigen, ohne dass dies sich nachteilig auswirken kann. Auch ein Schwärzen der Auszüge, die eingereicht werden kann hierbei durchaus erfolgen, wogegen auch keine Behörde etwas sagen darf. Hier gilt trotz allem, dass die Ämter und Behörden den Kunden nicht völlig durchleuchten dürfen und schon gar nicht wissen müssen, wofür er sein Geld tatsächlich ausgibt. Auf diese Informationen haben auch Leistungsträger der Sozialleistungen kein Recht, da dies rein im Ermessen des einzelnen Bürgers liegt. Insofern sollte man den einzelnen Ämtern auch keinesfalls sämtliche Daten allzu offen darlegen, sondern ihnen nur die Daten zur Verfügung stellen, die für die Gewährung der Leistung auch tatsächlich von Bedeutung sind.
Alle anderen Daten dürfen die Ämter, auch wenn sie zum Teil anders lautende Auskünfte geben, nicht verlangen und sie können den Bürger für die Enthaltung dieser Daten auch nicht mit Leistungssperren usw. bestrafen. Nur die wirklich relevanten Daten wie Einkommen oder Miethöhe dürfen die Behörden auch tatsächlich einsehen.
Soll man diese dennoch einreichen, so kann man alle Ausgaben, die nichts mit der Leistung zu tun haben, wie die Bestellung von Kleidung oder anderen Dingen, auf den Auszügen schwärzen. Dennoch bleiben die Auszüge gültig. Damit man aber selbst stets den Überblick über seine finanzielle Lage behält, lohnt es sich oft auch dieses Schwärzen nur auf Kopien der Auszüge zu erledigen und die so geschwärzten Kopien bei den jeweiligen Behörden einzureichen. Hier können die Behörden nichts sagen, einfach aus dem Grunde, weil auch Empfänger von Sozialleistungen grundsätzlich das Recht haben, frei zu entscheiden, wie sie ihre Sozialleistungen verwenden.
Oftmals kann man also dem Amt in jedem Fall die Bestellung im Erotik Katalog verschweigen, ohne dass dies sich nachteilig auswirken kann. Auch ein Schwärzen der Auszüge, die eingereicht werden kann hierbei durchaus erfolgen, wogegen auch keine Behörde etwas sagen darf. Hier gilt trotz allem, dass die Ämter und Behörden den Kunden nicht völlig durchleuchten dürfen und schon gar nicht wissen müssen, wofür er sein Geld tatsächlich ausgibt. Auf diese Informationen haben auch Leistungsträger der Sozialleistungen kein Recht, da dies rein im Ermessen des einzelnen Bürgers liegt. Insofern sollte man den einzelnen Ämtern auch keinesfalls sämtliche Daten allzu offen darlegen, sondern ihnen nur die Daten zur Verfügung stellen, die für die Gewährung der Leistung auch tatsächlich von Bedeutung sind.
Alle anderen Daten dürfen die Ämter, auch wenn sie zum Teil anders lautende Auskünfte geben, nicht verlangen und sie können den Bürger für die Enthaltung dieser Daten auch nicht mit Leistungssperren usw. bestrafen. Nur die wirklich relevanten Daten wie Einkommen oder Miethöhe dürfen die Behörden auch tatsächlich einsehen.
Gesamtnote 1.4 von insgesamt 5 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Banking
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Banking
- Bedeutung und Erklärung der SWIFT-BIC-Codes
- Jugendkonto online vergleichen und eröffnen
- Ein Referenzkonto als Verrechnungskonto anlegen
- Aufgaben des EPC bei Gestaltung der SEPA
- Schnellere SEPA-Überweisungen in europäische Staa
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Banking
- Eine neue Konto Nr beantragen
- Bei der Direktbank ein Girokonto eröffnen
- Überweisung nach China
- Berechnung der Dispo Zinsen
- Kontoauszüge nachfordern - welche Kosten entstehe
- Schufa Einträge löschen lassen
- Ein Online Konto erstellen
- Das richtige Bankkonto für Studenten
- Ein Bankkonto auflösen
- Eine Überweisung zurückbuchen lassen
- Ablauf der Bankkonto Eröffnung
- Ein Referenzkonto als Verrechnungskonto anlegen
- Girokonto trotz Schufa nur auf Guthabenbasis
- Wie lange dauert eine Überweisung?
- Vollmacht für ein Konto erteilen
Werbung
^