Freitag, 29. März 2024

Eine Zahlung per Lastschrift vornehmen

Per Lastschrift Rechnungen begleichen - das ist heute gang und gäbe. Doch auch hier gibt es Unterschiede, die oft nur die wenigsten kennen und beachten. So unterscheidet man bei Lastschriften prinzipiell zwischen dem Abbuchungsauftrag und der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung bietet den Vorteil, dass man jeden Betrag einzeln zurück buchen lassen kann, und zwar innerhalb von einer Frist von sechs Wochen. Dies ist immer dann von Vorteil, wenn jemand unberechtigt vom Konto abgebucht hat oder ein zu hoher Betrag abgebucht wurde.

Die weitere Einzugsermächtigung wird hiervon nicht berührt, sodass strittige Mieten oder dergleichen zurück gebucht werden können, ohne dass damit auch gleich die Entscheidung gefallen ist, dass der Vermieter künftig gar nicht mehr vom Konto abbuchen kann. Beim Abbuchungsauftrag hingegen ist das einmalige Zurückholen einer Abbuchung nicht möglich. Hier muss gleich der komplette Abbuchungsauftrag gekündigt werden.

Grundsätzlich lohnt sich die Bezahlung per Lastschrift in vielen verschiedenen Bereichen. Darunter fallen vor allem regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie etwa Miete, Strom, Gebühren oder die Telefonrechnung. Auch bei der Zahlung der Steuer lohnt eine Lastschrift einfach aus dem Grund, weil man hier keine Strafe befürchten muss, wenn die Steuerschuld zu spät gezahlt wurde. Denn in diesem Falle liegt das Verschulden eindeutig beim Finanzamt, da dieses die Lastschrift auslösen muss.

Der Vorteil des Lastschriftverfahrens speziell bei der Miete liegt darin, dass man nicht vergessen kann, diese wichtigen Zahlungen zu leisten. Auch wenn die Miete zum Beispiel durch den Verkauf des Hauses an einen anderen Eigentümer fließen muss, hat man kein Problem. Denn die meisten Wohnungen werden von einer Hausverwaltung verwaltet, die auch die monatliche Miete einzieht. Muss jedoch die Mietzahlung einmal angepasst werden, etwa weil der Verbrauch von Wasser und Heizung zu hoch war und dadurch die Nebenkosten entsprechend erhöht werden müssen oder dergleichen, so kann die Hausverwaltung gleich den geänderten Betrag einziehen. Überweist man die Miete dagegen per Dauerauftrag, so muss man diesen erst umständlich ändern.

Doch nicht überall ist das Lastschriftverfahren sinnvoll. Etwa bei der Versicherung, die nur einmal im Jahr fällig wird oder dergleichen sollte man eher auf die Überweisung zurück greifen. Denn sollte man seine Versicherung aufgrund zu hoher Beiträge kündigen, kann es doch eine zeitliche Verzögerung innerhalb des Gesellschafters geben und der Beitrag wird dennoch erst einmal vom Konto eingezogen. Auch wenn man eine solche Lastschrift meist problemlos wieder zurückholen kann, ist es doch ärgerlich, wenn man wegen dieser evtl. erst einmal in den Dispo rutscht, den man ja schließlich teuer bezahlen muss.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^