Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Eine Zahlung unter Vorbehalt machen
Immer wieder kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen einem Verkäufer und einem Käufer. Dann geht es oft um Mängel an der Ware, um Falschlieferung oder ausgebliebene Lieferung. In solchen Fällen ist es dann schwierig, wieder an sein Geld heran zu kommen, wenn es bereits bezahlt ist. Soll also eine Zahlung erfolgen, bevor man die Ware oder die Dienstleistung auf Mängel und dergleichen prüfen konnte, so wird immer wieder empfohlen, eine Zahlung unter Vorbehalt zu tätigen.Im Grunde heißt dies nichts anderes, als dass man in dem Verwendungszweck auf einen Überweisungsträger zusätzlich unter Vorbehalt vermerkt. Doch wenn das Geld einmal beim Verkäufer angekommen ist und dieser es nicht mehr auf Anfragen zurück zahlt, dann bleibt einem hier nur der Weg zum Anwalt. Denn die Überweisung an sich kann man nicht mehr rückgängig machen. Durch den Zusatz "unter Vorbehalt“ kann man seine Ansprüche aber vor Gericht geltend machen.
So auch bei diversen dubiosen Inkassodiensten, die Gelder für Anbieter von Mehrwertnummern oder Dialern eintreiben. Oft sind diese Forderungen gar nicht begründet und die Zahlung wird mittels massivem Druck eingetrieben. Doch wenn der Kunde clever ist, vermerkt er „unter Vorbehalt“ auf seiner Überweisung. So lange das Inkassobüro diesem Vorbehalt nicht widerspricht, hat der Kunde die Möglichkeit, sein Geld zurück zu fordern, wenn er denn seine Unschuld beweisen kann bzw. beweisen kann, dass er nie einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter eingegangen ist. Dies ergab sich erst kürzlich aus einem aktuellen Urteil beim Bundesgerichtshof.
Grundsätzlich sollte man strittige Forderungen wenn überhaupt, dann nur unter Vorbehalt zahlen. Denn nur so hat man dann auch die Möglichkeit, diese wieder zurück fordern zu können, notfalls eben auch mit Hilfe eines Anwalts und Gerichts. Auch bei der laufenden Mietzahlung wird oft die Zahlung unter Vorbehalt getätigt, wenn der Vermieter erst noch diverse Mängel an der Wohnung beheben muss.
Für den Online Einkauf hingegen lohnt sich die Zahlung unter Vorbehalt nur selten. Hier ist es oft sinnvoller über einen Treuhänder zu zahlen. Auf dessen Konto wird das Geld überwiesen und bleibt bis zur vollständigen Lieferung auch auf diesem liegen. Erst wenn der Käufer die Ware auf Mängel geprüft hat, gibt er das OK an den Treuhänder und dieser leitet den Betrag an den Verkäufer weiter. Diese Variante ist für beide Parteien sinnvoll, zum einen geht der Käufer kein Risiko ein und der Verkäufer kann durch die Gewährung der Einschaltung eines Treuhänders auch zeigen, dass er zu den seriösen Anbietern gehört.
So auch bei diversen dubiosen Inkassodiensten, die Gelder für Anbieter von Mehrwertnummern oder Dialern eintreiben. Oft sind diese Forderungen gar nicht begründet und die Zahlung wird mittels massivem Druck eingetrieben. Doch wenn der Kunde clever ist, vermerkt er „unter Vorbehalt“ auf seiner Überweisung. So lange das Inkassobüro diesem Vorbehalt nicht widerspricht, hat der Kunde die Möglichkeit, sein Geld zurück zu fordern, wenn er denn seine Unschuld beweisen kann bzw. beweisen kann, dass er nie einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter eingegangen ist. Dies ergab sich erst kürzlich aus einem aktuellen Urteil beim Bundesgerichtshof.
Grundsätzlich sollte man strittige Forderungen wenn überhaupt, dann nur unter Vorbehalt zahlen. Denn nur so hat man dann auch die Möglichkeit, diese wieder zurück fordern zu können, notfalls eben auch mit Hilfe eines Anwalts und Gerichts. Auch bei der laufenden Mietzahlung wird oft die Zahlung unter Vorbehalt getätigt, wenn der Vermieter erst noch diverse Mängel an der Wohnung beheben muss.
Für den Online Einkauf hingegen lohnt sich die Zahlung unter Vorbehalt nur selten. Hier ist es oft sinnvoller über einen Treuhänder zu zahlen. Auf dessen Konto wird das Geld überwiesen und bleibt bis zur vollständigen Lieferung auch auf diesem liegen. Erst wenn der Käufer die Ware auf Mängel geprüft hat, gibt er das OK an den Treuhänder und dieser leitet den Betrag an den Verkäufer weiter. Diese Variante ist für beide Parteien sinnvoll, zum einen geht der Käufer kein Risiko ein und der Verkäufer kann durch die Gewährung der Einschaltung eines Treuhänders auch zeigen, dass er zu den seriösen Anbietern gehört.
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