Samstag, 27. Juli 2024

Kfz-Steuer durch Ratenzahlung finanzieren

Jedes Jahr aufs Neue wird die lästige Steuer für das Auto fällig. In den meisten Fällen ist die Fälligkeit immer in dem Monat gegeben, in dem auch das Auto einst erworben wurde. Das liegt daran, dass die Kfz-Steuer 12-monatlich abgerechnet wird, und nicht kalenderjährlich, wie viele glauben. Allerdings ist es auch bei vielen Kfz-Besitzern so, dass die Steuer automatisch im Januar fällig wird. Vorrangig ist dies dann der Fall, wenn das Auto, beispielsweise wegen eines geringen Verbrauchs, einer günstigen Abgasnorm o. ä. eine Zeit lang von der Steuer befreit war. Dann beginnt die erste Fälligkeit meist im Januar und nachfolgende Zahlungen werden ebenfalls zu diesem Zeitraum fällig.

Grundsätzlich wird die Kfz-Steuer in einer Summe erhoben. Das heißt, der Besitzer muss diese auch auf einen Schlag bezahlen. Ausnahmen gibt es hier keine. Sollte man das Geld nicht aufbringen können, kann man aber einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung beim zuständigen Finanzamt stellen. Hierfür ist es allerdings erforderlich, sich z. B. durch ein Schreiben von der Bank bestätigen zu lassen, dass diese einem die Kfz-Steuer nicht vorstreckt, also keinen Kredit gewährt. Auch kann man meist direkt beim Sachbearbeiter vorstellig werden und ihm die eigene Situation erklären, warum man die Steuer nicht in einer Summe bezahlen kann. In der Regel ist dann eine Ratenzahlung durchaus möglich, wobei die Entscheidung selbst immer im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Dieser muss der Ratenzahlung nicht zustimmen, er kann es aber tun.

Sollte man Erfolg mit seinem Antrag auf Ratenzahlung der Kfz-Steuer haben, muss man allerdings auch damit rechnen, dass das Finanzamt für die Ratenzahlung noch zusätzliche Zinsen verlangt. Diese werden deshalb nötig, weil die Zahlung ja verspätet eingeht und der Staat dementsprechend auch erst später mit dem Geld arbeiten kann.

Grundsätzlich sollte man sich bei Zahlungsschwierigkeiten aber umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und nach einer gütlichen Einigung suchen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sich das Finanzamt auch darauf einlässt. Andernfalls wird man eine Mahnung bekommen und nicht selten wird kurz darauf auch das Konto gesperrt, wenn die Zahlung nicht eingegangen ist. Die meisten Fahrzeuge werden heute ohnehin mit einer vergleichsweise geringen Steuer zwischen 100 und 150 Euro jährlich belastet, die man schon in einer Summe begleichen können sollte. Hier wird das Finanzamt auch nicht wirklich einer Ratenzahlung zustimmen. Dies ist meist bei den hohen Beträgen ab 500 Euro möglich.

Hat man eine Ratenzahlung vereinbart, so gilt es dann aber auch, sich korrekt an diese zu halten. Denn sonst kann das Finanzamt schnell sehr drastisch reagieren. Die Kontenpfändung ist eine Maßnahme, aber auch die Stilllegung des Fahrzeuges ist häufig anzutreffen.
 
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