Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Wer bekommt einen Schweizer Kredit?
Der "Schweizer Kredit" wurde von Schweizer Banken speziell für den deutschen Markt entwickelt. Bei dieser Kreditform werden üblicherweise Kleinkredite bis maximal 5.000,-€ gewährt. Des Weiteren beantragt der Interessent den "Schweizer Kredit" nicht direkt bei einer Schweizer Bank. Um den Kredit zu erhalten, muss sich der Antragsteller an einen Vermittler wenden. Dieser Vermittler ist vornehmlich auf die Bearbeitung dieser Kreditform spezialisiert.Doch wer kann diesen Kredit überhaupt erhalten? Dabei müssen diverse relevante Punkte beachtet werden. Zum einen muss der Antragsteller über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, sodass das Einkommen des Kreditnehmers als Sicherheit angerechnet werden kann. Dieses Arbeitsverhältnis muss außerdem ungekündigt und unbefristet sein. Außerdem muss der Antragsteller normalerweise seit mindestens einem Jahr bei seinem jetzigen Arbeitgeber tätig sein. Das Gehalt bzw. der Lohn des Interessenten muss auf einem Girokonto überwiesen werden. Bei männlichen Interessenten muss zudem ein Wehrdienstnachweis oder eine Freistellung vom Wehrdienst vorliegen.
Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass der Interessent deutscher Staatsbürger sein muss. Außerdem ist für den Erhalt des Kredites in der Regel dem Kreditinstitut das Alter des Antragstellers wichtig. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf üblicherweise nicht älter als 58 Jahre alt sein. In den neuen Bundesländern darf der Antragsteller sogar nicht älter als 55 Jahre sein.
Diese aufgeführten Bedingungen haben zur Folge, dass verschiedene Personenkreise die Kriterien für diesen Kredit nicht erfüllen. Aufgrund des vorgeschriebenen monatlichen Einkommens können Selbständige, Studenten und Arbeitssuchende diese Form des Kredites nicht beantragen. Durch die vorhandene Altersvorschrift können Rentner diesen Kredit ebenfalls nicht nutzen. Da ein Auszubildender in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig ist, kommt der "Schweizer Kredit" auch für ihn nicht in Frage. Außerdem verfügt ein Lehrling normalerweise nicht über das entsprechende Einkommen.
Folglich ist der Personenkreis, der so einen Kredit nutzen kann, stark eingeschränkt. So können nur Arbeitnehmer, die mindestens seit einem Jahr in dem entsprechenden Unternehmen tätig sind und einen unbefristeten sowie ungekündigten Arbeitsvertrag haben, diesen "Schweizer Kredit" beantragen.
Hinzu kommen noch einige weitere Grundsätze, die vom Antragsteller erfüllt werden müssen. So sollte der Interessent keine Eidesstattliche Versicherung abgelegt haben und keine weiteren offenen Kredite in der Schweiz haben. Sofern der Interessent diese Kriterien erfüllt, steht der Beantragung des Kredites nichts im Wege. Daraufhin werden ihm diverse Unterlagen zugeschickt, die er ausfüllen muss. Nachdem diese Unterlagen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, prüft der Kreditgeber die relevanten Angaben auf ihre Richtigkeit, sodass der Kredit im positiven Fall gewährt werden kann.
Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass der Interessent deutscher Staatsbürger sein muss. Außerdem ist für den Erhalt des Kredites in der Regel dem Kreditinstitut das Alter des Antragstellers wichtig. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf üblicherweise nicht älter als 58 Jahre alt sein. In den neuen Bundesländern darf der Antragsteller sogar nicht älter als 55 Jahre sein.
Diese aufgeführten Bedingungen haben zur Folge, dass verschiedene Personenkreise die Kriterien für diesen Kredit nicht erfüllen. Aufgrund des vorgeschriebenen monatlichen Einkommens können Selbständige, Studenten und Arbeitssuchende diese Form des Kredites nicht beantragen. Durch die vorhandene Altersvorschrift können Rentner diesen Kredit ebenfalls nicht nutzen. Da ein Auszubildender in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig ist, kommt der "Schweizer Kredit" auch für ihn nicht in Frage. Außerdem verfügt ein Lehrling normalerweise nicht über das entsprechende Einkommen.
Folglich ist der Personenkreis, der so einen Kredit nutzen kann, stark eingeschränkt. So können nur Arbeitnehmer, die mindestens seit einem Jahr in dem entsprechenden Unternehmen tätig sind und einen unbefristeten sowie ungekündigten Arbeitsvertrag haben, diesen "Schweizer Kredit" beantragen.
Hinzu kommen noch einige weitere Grundsätze, die vom Antragsteller erfüllt werden müssen. So sollte der Interessent keine Eidesstattliche Versicherung abgelegt haben und keine weiteren offenen Kredite in der Schweiz haben. Sofern der Interessent diese Kriterien erfüllt, steht der Beantragung des Kredites nichts im Wege. Daraufhin werden ihm diverse Unterlagen zugeschickt, die er ausfüllen muss. Nachdem diese Unterlagen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, prüft der Kreditgeber die relevanten Angaben auf ihre Richtigkeit, sodass der Kredit im positiven Fall gewährt werden kann.
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