Samstag, 5. Oktober 2024

Staatliche Förderungen beim Hausbau

Zwar gibt es für neue Bauherren keine Eigenheimzulage mehr vom Staat, aber dennoch unterstützt der Staat, die Länder und Gemeinden einige Bauherren dabei zu einem Eigenheim zu kommen. Es wird nicht nur der Kauf finanziell unterstützt, sondern zum Beispiel auch die Renovierung von Altbauten. Wer sein Haus ökologischer werden lassen möchte, kann ebenso auf Unterstützung hoffen.

Allerdings muss man einige Kriterien erfüllen, um diese Unterstützungen zu erhalten. In erster Linie werden beim Neuerwerb, ob nun Altbau oder Neubau, Familien mit vielen Kindern (mindestens zwei) unterstützt. Der Staat gewährt unter anderem auch Zuschüsse beim Wohnraumumbau für Senioren, damit diese sich wieder freier in ihre Wohnung bewegen können. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Zudem dürfen die Antragsteller nicht unter einem gewissen Einkommenssatz liegen und diesen auch nicht überschreiten. Denn es werden nur Bauherren unterstützt, die zum einen die Hilfe auf Grund eines geringen Einkommens benötigen, zum anderen muss dieses Einkommen allerdings ausreichen, um eventuell einen zinsvergünstigten Kredit zurückzuzahlen. Jeder Antrag muss vor Baubeginn abgegeben werden, denn es wird nur das unterstützt, was nach Antragsabgabe zu erledigen ist.

Ein Recht auf etwaige Unterstützung besteht nicht, so sollte man stets eine Zustimmung vom zuständigen Amt abwarten. In der Regel dauern solche Zustimmungen maximal drei Monate. Es ist zu empfehlen seinen Antrag zu Jahresanfang zustellen, da dann die Kassen wieder gefüllt sind.

Die wohl bekanntesten Förderprogramme werden über die KFW gefördert. Die KFW finanziert den Kauf eines selbst genutzten Wohnraums zu 30% der Gesamtkosten, maximal aber nur 100.000 Euro. Sofern neu gebaut wird, werden das Baugrundstück, die Außenanlage und die Baukosten von der KFW finanziert. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wird der Kaufpreis finanziert. Zusätzlich werden eventuell Umbau, Sanierung und Modernisierung finanziert.

Die Kredite laufen bis zu 30 Jahren, wobei vierteljährig die Raten von Zins und Tilgung erfolgen. Zudem kann man für fünf Jahre eine Tilgungsfreiheit beantragen, in dieser Zeit fallen nur die Zinsen an. Bei der Zinssatzfestsetzung kann zwischen fünf und zehn Jahren gewählt werden. Steigt der Zinssatz zwischen der Antragstellung und der Kreditzusage, berechnet die KFW den günstigeren Zinssatz.

Zudem unterstützt die KFW den Einbau von kleinen Fotovoltaik-Anlagen mit zinsgünstigen Krediten. Außer für die Kommunen steht dieses Programm jedem offen. Die Kredite laufen maximal 20 Jahre und der Höchstbetrag ist 50.000 Euro. In den ersten ein bis drei Jahren fallen nur die Zinsen des Kredits an. Sonderzahlungen oder eine vorzeitige Kreditrückzahlung sind jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich. Alle Darlehen laufen über die Hausbank, welche die Kreditwürdigkeit zu prüfen hat.
 
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