Freitag, 26. April 2024

Welche Zinsen sind steuerfrei?

Zinsen werden in der Regel erwirtschaftet, in dem Gelder auf Konten angelegt werden. Es gibt dabei Konten, bei denen die Zinsen höher sind, als es bei anderen Konten der Fall ist. Somit gibt es die Möglichkeit, dass hier höhere Zinseinnahmen erzielt werden können. Dies gilt natürlich vor allem für so genannte Tagesgeldkonten, oder aber auch für so genannte Festgeldkonten. Grundsätzlich liegen die Zinssätze für Konten dieser Art zur Zeit im Bereich von um die 4 %. Es ist also möglich, dass je nach Anlagesumme mehrere hundert, bis tausend Euro erzielt werden können.

Wichtig ist, dass es auch bei den Zinsen zu beachten gibt, dass hier durchaus Steuern anfallen können. Es gibt dabei die Möglichkeit, dass die Zinsen ab einer gewissen Summe versteuert werden. Grundsätzlich hat jeder Bürger einen Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr. Das heißt, dass jeder Bürger im Jahr bis zu 801 Euro steuerfrei durch Zinsen erwirtschaften kann. Wenn jetzt jedoch Zinsbeträge über 801 Euro im Jahr erwirtschaftet werden, heißt dies, dass die Summe, die über 801 Euro erwirtschaftet wird, zu versteuern ist. Bei der Bank kann bis zu einem Betrag von 801 Euro ein Steuerfreistellungsauftrag eingereicht werden. Dieser Freistellungsauftrage ermöglicht es der Bank, keine Steuern an das Finanzamt abzuführen. Wenn der Freistellungsauftrag erschöpft ist, oder aber auch versäumt wurde, ein solcher einzureichen, ist es notwendig, dass die Bank direkt von den Zinsen die Steuern an das zuständige Finanzamt abführt. Die Zinsen, die jetzt anfallen betragen ungefähr an die 30% der Zinserträge. Somit wird von einem Zinsertrag von 100 Euro unter dem Strich ein Betrag von etwa 70 Euro bleiben.

Im Jahr 2009 wird des hier eine Veränderung geben. Es gibt dabei durchaus die Möglichkeit, dass ein Freistellungsauftrag genutzt wird, wobei die Zinsen, die darüber hinaus versteuert werden, nun anders versteuert werden, als es vorher der Fall war. Ab 2009 wird die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt. Das heißt, dass die Zinsbeträge, die über 801 Euro liegen pauschal mit einer Steuer von 25 % belastet werden. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. auch die Kirchensteuer.

Allgemein gibt es im Steuerrecht eine besondere Regelung, denn erst ab einem Einkommen von 7664 Euro im Jahr muss ein Bürger Steuern zahlen. Wenn das Einkommen darunter liegt, aber dennoch Steuern für zum Beispiel Zinsen gezahlt wurden, hat der Bürger die Möglichkeit, sich diese gezahlten Steuern über eine Steuererklärung am Ende des Jahres wieder zu holen und somit unter dem Strich keine Steuern zu zahlen.
 
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