Mittwoch, 9. Oktober 2024

Ein zinsloses Darlehen bekommen

Wer gerade gebaut hat oder ein Haus kaufen möchte weiß wie wichtig es ist, hier eine günstige Finanzierung zu bekommen. Noch besser ist es natürlich, wenn man ein Darlehen erhält, auf das man keine Zinsen zahlen muss. Hier gibt es spezielle Fördergelder für kinderreiche Familien, für Existenzgründer und für schwerbehinderte Personen zum Beispiel. Falls jemand in seiner Familie eine schwerbehinderte Person hat, mit einem GDB ab 80% kommen hier spezielle Fördermittel zum Einsatz.

Über die normale Hausbank werden hier 10 K Darlehen vermittelt, diese sollen die Schaffung von eigenem Wohnraum für Schwerbehinderte ermöglichen. Hilfe für barrierefreies Wohnen nennt man auch diese Mittel/ Zuschuss für eine Finanzierung. Der Antragsteller muss nicht selbst schwerbehindert sein, förderungsberechtigt ist man auch, wenn ein Familienmitglied schwerbehindert ist. Hier wird grundsätzlich der Kauf einer neuen oder aber auch gebrauchten Immobilie gefördert. Jedoch können auch Zusatzkosten und Mehrkosten, die notwendig sind für den speziellen behindertengerechten Umbau, der zum Beispiel bei Blindheit oder für einen Rollstuhlfahrer notwendig ist, gefördert. Eine individuelle Beratung ist hier besonders wichtig, damit kein Geld verschenkt wird.

Je nach Kreditbetrag und Aufwand kann hier ein zinsfreies Darlehen in Höhe bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Die Rückzahlung erfolgt nach 5 Jahren und auf dieses Darlehn fallen unter Einhaltung bestimmter Vergabekriterien keine Zinsen an. Wichtig ist hier aber auch der Standort, hier variiert die Höhe des Darlehens, denn zusätzlich zu dieser Förderung kann auch ein zinsfreies Darlehen von der Stadt oder dem Bezirk mit eingebaut werden. Auskünfte hierzu bekommt man bei der Stadtverwaltung und dem örtlichen Landratsamt.

Ein weiteres zinsfreies Darlehn stellen auch die Landratsämter für behinderte Personen zur Verfügung. Hier müssen Aufwand, also die Kosten, Behinderungsgrad und ein ärztliches Attest für die Beantragung vorgelegt werden. Antragsteller kann hier die behinderte Person sein oder wie im ersten Beispiel auch ein Familienmitglied, hier sind Beträge variabel je nach Kreis und Bezirk und Menge des Fördertopfes. Großer Vorteil dieser Förderung: sie ist absolut zins- und tilgungsfrei und muss aus diesem Grunde auch nicht zurückbezahlt werden.

Es gibt einige Möglichkeiten um bares Geld zu sparen denn wenn man den Schaden schon hat, warum sollte man dieses Geld, das einem zusteht, nicht in Anspruch nehmen. Hier in diesem Text wurde hauptsächlich auf die Förderung schwerbehinderter Personen eingegangen, weitere Förderungen stehen aber auch kinderreichen Familien zu, hier gibt es ebenfalls zinsfreie Darlehen für Familien ab 3 Kindern zur Schaffung von eigenem Wohnraum. Auskünfte hierzu gibt es bei einschlägigen Banken, Stadtverwaltungen und dem zuständigen Landratsamt.
 
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