Samstag, 27. April 2024

Leasing Konditionen im Überblick

Leasing ist die immer mehr an Bedeutung gewinnende Alternative zum traditionellen Bankkredit oder anderen Finanzierungsinstrumenten. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt mieten oder pachten. Irrtümlicherweise wird der Begriff meistens in Verbindung mit Autos gebracht. Inzwischen hat sich der Anwendungsbereich des Leasingvertrages aber erheblich erweitert, über Büroausstattungen, technische Geräte, Produktionsanlagen bis hin zu Immobilien.

Der Leasing Vertrag beinhaltet das Überlassen eines Leasing-Gegenstandes vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer für dessen Nutzung. Hierbei werden mit dem Vertrag, anders als bei einem Mietvertrag, bestimmte Pflichten an den Leasing-Nehmer übergeben. Bei einem Auto sind das beispielsweise Inspektion, Versicherung oder Instandhaltung. Für die Nutzung bezahlt der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber eine vertraglich festgesetzte Leasing-Rate, die in der Regel monatlich abgeführt werden muss. Besitzer des Leasing-Gegenstandes bleibt der Leasing-Geber, der den Gegenstand auch in seine Bilanz aufnimmt. Nach Ablauf des Leasing-Vertrags ist die Nutzung durch den Leasing-Nehmer beendet, und dieser oder eine andere Person kann den Leasing-Gegenstand käuflich erwerben.

Einen Leasing-Vertrag sollte man gut vorausplanen. Zuerst geht man als Leasing-Nehmer zum Händler des Leasing-Gegenstandes, beispielsweise einem Autohaus. Hierbei ist es zweckmäßig, sich zuerst als Barzahler auszugeben, um den Preis etwas herunterzuhandeln. Dann sucht man sich eine Leasing-Gesellschaft und geht mit dieser einen Leasing-Vertrag ein. Hierbei verpflichtet sich der Leasing-Nehmer zur monatlichen Ratenzahlung einer vertraglich festgelegten Summe und die Leasing-Gesellschaft verpflichtet sich zur Beschaffung und Vermietung des Leasing-Gegenstandes. Die Rechnung der Anschaffung wird also von der Leasing-Gesellschaft beglichen und diese stellt dem Leasing-Nehmer den Leasing-Gegenstand zur Nutzung zur Verfügung gegen Ratenzahlung.

Leasing hat mehrere Vorteile. Ein Vorteil für Firmen wie auch Privatpersonen ist, dass ein Leasing-Vertrag, der nicht bei der Hausbank abgeschlossen ist, die Liquidität beibehält und den Kreditrahmen nicht schmälert. Außerdem ist eine Finanzierung durch Leasingraten gut kalkulierbar, da trotz steigender Zinsen die Rate unverändert bleibt. Beim Leasing ist zudem kein Eigenkapital erforderlich. Aus diesen Gründen ist es ratsam einen Leasingvertrag nicht bei der Hausbank abzuschließen, da ein eventueller Engpass des Kreditrahmens im Nachhinein nicht mehr von einer Fremdleasing-Gesellschaft abgefangen werden kann.

Der wirtschaftliche Nutzen zeigt sich vor allem im Geschäftsbereich. Durch Leasen kann bereits vor Vertragsabschluß die Wirtschaftlichkeit einer Anschaffung errechnet werden. Die anfallenden Leasingraten müssen natürlich von der Anschaffung erwirtschaftet werden und der Überschuss ist bereits ein Gewinn.

Die Leasing-Rate kann steuerlich abgesetzt werden, daher ist es für Unternehmen sinnvoll, mit kürzeren Laufzeiten hohe Leasingraten zu zahlen, wobei die Restbeträge, die die AFA dann übersteigen aus gesparten Steuern bezahlt werden können. Bei Privatpersonen ist natürlich eine geringe Ratenzahlung mit langer Laufzeit in der Regel wirtschaftlicher.

Abschließend ist hervorzuheben, dass man sich als zukünftiger Leasing-Nehmer, wie bei jedem Finanzierungsprojekt persönlich beraten lassen sollte, um genau zu kalkulieren, welche Bedingungen man vertraglich erfüllen kann, und natürlich ob sich die Anschaffung des Leasing-Gegenstandes im Endeffekt lohnt. Ein Leasing-Vertrag basiert auf den so genannten Leasing-Erlässen, die bestimmte Laufzeiten entsprechend den Ratenzahlungen vorschreiben.
 
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