Montag, 9. Juni 2025

Aufklärungspflicht der Bank bei Anlagen mit Totalverlustrisiko

Viele Anleger vertrauen darauf, dass sie von ihrer Bank im Bezug auf eine passende Geldanlage gut beraten werden. Leider ist das in der Praxis oftmals nicht der Fall, wie schon diverse Tests bestätigen können. Die Beratung ist nicht selten unzureichend, wobei es vor allem die mangelnde Aufklärung bezüglich Gebühren und Anlagerisiko ist, was die Tester bemängeln. Dabei ist es gesetzlich so geregelt, dass die Banken eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden haben, vor allem im Bereich der Kapitalanlagen.

So besteht zum Beispiel seit geraumer Zeit für Banken die Pflicht, mit dem Kunden eine anlagegerechte Beratung durchzuführen und diese auch zu dokumentieren, falls der Kunde in Wertpapiere oder spekulative Produkte investieren möchte. Unter anderem ist die Bank zum Beispiel dazu verpflichtet, den Kunden über das Risiko der Anlage aufzuklären, für die er sich - oft aufgrund der Beratung - entschieden hat. Eine ganz besondere Aufklärungspflicht kommt den Kreditinstituten zu, falls die gewählte Anlage auch ein Totalverlustrisiko beinhaltet. Unter einem Totalverlustrisiko versteht man das Risiko, dass der Anleger sein gesamtes Kapital, welches er in die betreffende Anlage investiert hat, verlieren könnte. Mitunter kann es sogar sein, dass der Anleger zusätzliches Geld investieren muss, falls es eine sogenannte Nachschusspflicht gibt. Allerdings kommt dies heute glücklicherweise nur noch relativ selten vor. Aber auch schon der mögliche Verlust des gesamten Kapitals ist natürlich ein herber Verlust. Daher kommt der Aufklärungspflicht auch eine besondere Bedeutung zu, falls sich der Kunde für eine Geldanlage entscheidet, die ein Totalverlustrisiko beinhaltet.

Tatsächlich sind von diesem Risiko viel mehr Anlageformen betroffen, als man als Anleger oftmals denken würde. Und leider wissen auch die Mitarbeiter der Bank manchmal nicht einmal über dieses Risiko Bescheid oder sie vergessen, darauf hinzuweisen. Daher ist es durchaus hilfreich, wenn der Anleger die gängigsten Anlageformen bereits kennt, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Unter anderem gehören zum Beispiel auch Aktien zu den Anlageformen, die ein Totalverlustrisiko beinhalten. Denn falls die Aktiengesellschaft insolvent werden sollte, sehen Anleger in der Praxis meistens kaum etwas oder gar nichts von ihrem investierten Geld wieder. Auch bei Anleihen gibt es dieses Risiko, denn sollte der Emittent zahlungsunfähig werden, kann die Anleihe nicht mehr wie vorgesehen zurückgezahlt werden. Wie hoch das Totalverlustrisiko letztendlich ist, hängt vor allem vom Einzelprodukt ab. So ist das Totalverlustrisiko zum Beispiel bei einem DAX-Wert erheblich geringer, als wenn sich der Anleger für eine Aktie eines Unternehmens aus Argentinien entscheidet.
 
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