Dienstag, 15. Oktober 2024
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Kreditinstitut und Bank wechseln trotz Schufa-Eintrag
In Deutschland haben Bankkunden vom Prinzip her jederzeit die Möglichkeit, das Kreditinstitut zu wechseln. In den meisten Fällen führen die Kunden einen Wechsel durch, falls sie bei einer anderen Bank bessere Konditionen erhalten oder mit der bisherigen Bank nicht mehr zufrieden sind. Besonders häufig wird gewechselt, weil andere Banken zum Beispiel im Bereich Festgeld oder Tagesgeld einen höheren Zinssatz anbieten. Vergleichsweise selten wechseln die Kunden hingegen ihr Girokonto, was sicherlich auch damit zu begründen ist, dass ein solcher Kontowechsel mit einem gehörigen Aufwand verbunden ist.Denn da vom Girokonto viele Zahlungen ausgehen und auch Gutschriften erfolgen, muss die Kontonummer an vielen Stellen geändert werden. Eine besondere Situation ist bei Kunden vorhanden, die einen negativen Schufa-Eintrag haben. Denn in diesem Fall sollte ein Wechsel genau überlegt werden, da er mitunter negative Folgen haben kann. Das Problem an einem negativen Schufa-Eintrag besteht zunächst einmal darin, dass die Banken dem Kunden keinen Kredit mehr geben, nachdem der negative Eintrag bekannt geworden ist. Das betrifft nicht nur Raten- und Immobilienkredite, sondern eine Kreditlinie auf dem Girokonto wird dann ebenfalls nicht mehr eingeräumt werden. Darüber hinaus ist es in den meisten Fällen so, dass der Kunde nur noch eine Prepaid-Kreditkarte nutzen kann. Aufgrund des negativen Eintrages die Bank zu wechseln, macht im Grunde keinen Sinn. Denn auch bei einer anderen Bank wird man mit einer negativen Schufa zu 95 Prozent keinen Kredit erhalten, zumindest nicht bei einer deutschen Bank.
Darüber hinaus besteht sogar die Gefahr, dass kein Girokonto mehr eröffnet wird. Es gibt zwar eine Art freiwillige Verpflichtung der deutschen Banken, dass jeder Kunde die Möglichkeit hat, ein Girokonto zu eröffnen. Allerdings sind die Banken nicht gesetzlich an diese Verpflichtung gebunden. Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch nicht für den Fall, dass der Kunde bereits ein Girokonto nutzt, dieses jedoch freiwillig auflöst. Wenn ein Kunde also derzeit ein Girokonto bei der Bank X nutzt, dieses jedoch gekündigt hat, ist die Bank Y nicht dazu verpflichtet, ein neues Girokonto zu eröffnen. Daher ist es sehr wichtig, dass Personen mit einem negativen Schufa-Eintrag keinesfalls ihr bestehendes Girokonto kündigen, ohne zuvor ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet zu haben. Denn sonst könnte es passieren, dass letztendlich gar kein Girokonto mehr genutzt werden kann.
Darüber hinaus besteht sogar die Gefahr, dass kein Girokonto mehr eröffnet wird. Es gibt zwar eine Art freiwillige Verpflichtung der deutschen Banken, dass jeder Kunde die Möglichkeit hat, ein Girokonto zu eröffnen. Allerdings sind die Banken nicht gesetzlich an diese Verpflichtung gebunden. Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch nicht für den Fall, dass der Kunde bereits ein Girokonto nutzt, dieses jedoch freiwillig auflöst. Wenn ein Kunde also derzeit ein Girokonto bei der Bank X nutzt, dieses jedoch gekündigt hat, ist die Bank Y nicht dazu verpflichtet, ein neues Girokonto zu eröffnen. Daher ist es sehr wichtig, dass Personen mit einem negativen Schufa-Eintrag keinesfalls ihr bestehendes Girokonto kündigen, ohne zuvor ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet zu haben. Denn sonst könnte es passieren, dass letztendlich gar kein Girokonto mehr genutzt werden kann.
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