Freitag, 25. April 2025

Darlehen zur Baufinanzierung aufnehmen

Jedes Eigenheim, jede Immobilie und Wohnung müssen heutzutage mit einem Darlehen finanziert werden. Nur in den allerseltensten Fällen reichen die Ersparnisse aus, um das Haus aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Das Darlehen, welches für die Baufinanzierung aufgenommen wird, ist in seinen Eigenschaften jedoch nicht mit einem normalen Darlehen zu vergleichen. Bei den Darlehen für eine Baufinanzierung handelt es sich regelmäßig um solche Darlehen, die besonders gut abgesichert werden müssen, da sie eine sehr hohe Darlehenssumme beinhalten.

Das Darlehen für die Baufinanzierung wird dabei über eine Grundschuld abgesichert. Das Haus, welches gekauft oder gebaut werden soll, wird also als Sicherheit geboten. Die Eintragung der Grundschuld erfolgt im Grundbuch, wodurch der Gläubiger im Falle eines Falles die Verfügungsgewalt über das zugrunde liegende Grundstück erhält. Sollte der Darlehensnehmer also seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehen nicht mehr nachkommen können, so kann der Gläubiger die Immobilie im Verfahren der Zwangsversteigerung veräußern und sich aus den Erlösen bedienen.

Insbesondere wenn es tatsächlich um eine Baufinanzierung geht, sollte man noch mehr aufpassen. Denn hier muss das Haus bereits vor dem Bau gründlich abgesichert werden. Damit die Baufinanzierung überhaupt ausgezahlt werden kann, ist es unbedingt notwendig, eine so genannte Feuerrohbau Versicherung abzuschließen. Diese zahlt den entstandenen Schaden, sollte das Haus noch vor Fertigstellung abbrennen. Dies wäre ein fataler Schaden, der nicht nur die Bauherren hart treffen würde, auch der finanzierenden Bank ginge dadurch ihre Sicherheit verloren.

Weiterhin kann das Darlehen zur Baufinanzierung zwar unbegrenzt hoch ausfallen, ratsam ist es jedoch, dieses nicht über mehr als 60 Prozent der Beleihungsgrenzen hinaus ausfallen zu lassen. Denn wird dieser Wert überschritten, steigen unweigerlich die Zinsen für das Darlehen, da dann keine erstrangige Grundschuld mehr über den gesamten Betrag möglich ist. Darlehensgeber, die mit einer zweitrangigen Grundschuld im Grundbuch eingetragen sind, werden im Rahmen einer Zwangsversteigerung nur an zweiter Stelle bedient, weshalb diese zweitrangige Baufinanzierung für die Banken mit einem höheren Risiko verbunden ist, welches sich diese entsprechend bezahlen lassen.

Weiterhin sollte eine möglichst lange Zinsbindungsfrist vereinbart werden, sofern möglich, um die eigene Planung der Abzahlung sicherer zu gestalten. Die üblichen Zinsbindungsfristen liegen dabei bei fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren. Je länger die Fristen werden, desto höher wird allerdings auch der Zins ausfallen. Denn für eine längere Zinsbindung erheben die Banken meist einen leicht erhöhten Zinssatz. Dennoch lohnt sich dieser, erhält man dafür doch eine hohe Planungssicherheit über viele Jahre. Speziell in den Zeiten besonders niedriger Zinsen sollte man die Zinsbindung so lange wie möglich vereinbaren, um sich die günstigen Zinsen dauerhaft zu sichern.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^