Samstag, 5. Oktober 2024

Braucht man einen Anwalt zum Insolvenz anmelden?

Vorweg: Um eine Verbraucherinsolvenz richtig durchzuführen ist prinzipiell ein Anwalt nötig, beispielsweise für den Insolvenzplan, die Gläubigertreffen und die Gerichtsverhandlungen. Auch für die "Verarbeitung" der Schulden ist er nötig, denn er verwaltet den erstellten Insolvenzplan und verteilt die entsprechenden Beträge an die Gläubiger weiter. Die Insolvenz an sich kann jedoch durchaus bei anderen "Anbietern" wie Schuldnerberatern, Verbraucherberatungsstellen und anderen kostenlosen Stellen beantragt werden die diesen ähneln. Diese beantragen in der Regel auch, nach gründlicher Prüfung einer Einnahmen / Ausgaben - Aufstellung, die Beratungskostenbeihilfe (durch diese werden die Anwaltskosten getilgt).

Die Beantragung ist meist kostenlos. Die Anwaltskosten meist auch, wie schon beschrieben, da man eine Beihilfe beantragen kann. Normalerweise werden die Gerichtskosten bis zu einem Zeitpunkt nach der Schuldenbefreiung gestundet, danach aber werden diese Kosten dann fällig und müssen gezahlt werden (wobei die Gerichte meistens gleich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit genehmigen).

Die Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist in 4 Teile aufgeteilt:

  • 1. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung, scheitert dieser Versuch wird dann als
  • 2. die Insolvenz beantragt.
  • 3. folgt dann die "Wohlverhaltensperiode" und
  • 4. der Abschluss der Insolvenz und die damit erfolgte Schuldenbefreiung.

Der Anwalt stellt 1. Schuldenbereinigungsplan und dann 2. den Insolvenzplan auf. Im Schuldenbereinigungsplan stehen die Gläubiger mit den Forderungen und wie der Schuldner das bezahlen kann. Stimmt nur ein Gläubiger dieser Aufstellung nicht zu, scheitert der Einigungsversuch. Als nächstes stellt der Anwalt dann den Insolvenzplan zusammen, mit den entsprechenden Quotienten, mit denen festgehalten wird, wieviel ein Gläubiger von den eingehenden Beträgen zu erhalten hat. Er verwaltet den Plan und die eingehenden Beträge.

In den 6 Jahren der "Wohlverhaltensperiode" ist man angehalten sich

  • eine angemessene Arbeit zu suchen,
  • Wohnortwechsel oder andere Veränderungen gleich an zugeben und
  • keine weiteren Schulden zu machen.

Nach Beantragung der Insolvenz dürfen vereinbarte Ratenzahlungen oder Einkäufe weiter hin getätigt werden, müssen aber beliefert werden! Ansonsten kippt in dieser Zeit schon die Insolvenz und die im Abschluss der Insolvenz beantragte Schuldenbefreiung wird versagt!

Wenn man schon vorher gearbeitet hat, gelten jetzt bestimmte Lohnfreibeträge, ganz nach den eigenen Vorraussetzung (ob man Familie hat oder nicht), die in einer langen Pfändungstabelle aufgeführt sind. Über diese Freibeträge hinaus kann ein Teil des Lohnes für die Bezahlung der Gläubiger gepfändet werden. Die Beträge die man beim Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt bekommen würde, gehen auch in die Insolvenzmasse in den "Topf" des Anwalts. Auch die Hälfte von geerbten Vermögen, geht in die Insolvenzmasse ein und wird verteilt.
 
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