Donnerstag, 16. Januar 2025
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Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
Die Abteilung Buchhaltung wird häufig unterschätzt. Viele stellen sich darunter vor, dass ein paar Buchhalter in einem stillen Kämmerchen sitzen und die unangenehme Arbeit erledigen. Dass die Buchhaltung aber ein wirklich wichtiger Teil ist, der das Unternehmen am Laufen hält, sieht man häufig nicht. Denn nur dank der ausführlich geführten Bilanzen ist ein Einblick in den Vermögens- und Kapitalhaushalt des Unternehmens möglich.Mit die wichtigste Frage in einem Unternehmen ist: "Haben wir Gewinn erwirtschaftet?" Diese Frage ist leicht zu beantworten, wenn eine gute Gewinn und Verlust-Rechnung, kurz GuV-Rechnung, erstellt wurde. Wie der Name schon sagt, werden bei dieser Rechnung sämtliche Gewinne und Verluste des Unternehmens gegenübergestellt und dadurch ermittelt, ob man einen Gewinn oder einen Verlust zum Ende des Wirtschaftsjahres zu verzeichnen hat. Dafür gibt es in der Buchführung den so genannten Erfolgskontenkreis. Genau genommen ist die GuV-Rechnung eine Darstellung der Verminderung oder Vermehrung des Eigenkapitals. Geschäftsfälle, durch welche die Eigenkapitalsumme niedriger wird, werden als Aufwand bezeichnet. Eine Erhöhung des Eigenkapitals hingegen ist im buchhalterischen Sinne ein Ertrag.
Da es sehr unübersichtlich wäre, wenn man alle Aufwendungen und Erträge direkt auf das Eigenkapitalkonto bucht, werden stattdessen Unterkonten gebildet, die sich in zwei Gruppen einteilen lassen: die Aufwands- und die Ertragskonten. Durch diese Unterkonten ist es später sehr einfach, die einzelnen Erträge und Aufwendungen genau zurückzuverfolgen. Zu den Aufwandskonten gehören zum Beispiel "Aufwendungen für Rohstoffe", "Aufwendungen für Hilfsstoffe", Löhne" und "Gehälter". Das am häufigsten genutzte Ertragskonto ist "Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse". Zusammengefasst werden diese Konten unter dem Begriff "Erfolgskonten". Bei den Aufwandskonten wird der Geschäftsfall im Soll gebucht, im Haben erfolgt der Übertrag auf das GuV-Konto. Bei den Ertragskonten ist dies genau andersherum, hier wird der Geschäftsfall im Haben gebucht.
Nun kommt es also zum Abschluss der Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Die Aufwandskonten werden auf der Sollseite des Guv-Kontos gebucht, die Erfolgskonten auf der Habenseite. Nun wird das Konto abgeschlossen: Entsteht dabei ein Saldo auf der Habenseite, dann sind die Aufwendungen demzufolge größer als die Erträge. Somit ist der Saldo gleichzeitig der Verlust des Unternehmens. Wenn der Saldo allerdings auf der Sollseite entsteht, kann das Unternehmen einen Gewinn verzeichnen. Gewinn oder Verlust werden dann noch auf das Eigenkapitalkonto übertragen.
Damit ist die Gewinn-und-Verlust-Rechnung beendet.
Da es sehr unübersichtlich wäre, wenn man alle Aufwendungen und Erträge direkt auf das Eigenkapitalkonto bucht, werden stattdessen Unterkonten gebildet, die sich in zwei Gruppen einteilen lassen: die Aufwands- und die Ertragskonten. Durch diese Unterkonten ist es später sehr einfach, die einzelnen Erträge und Aufwendungen genau zurückzuverfolgen. Zu den Aufwandskonten gehören zum Beispiel "Aufwendungen für Rohstoffe", "Aufwendungen für Hilfsstoffe", Löhne" und "Gehälter". Das am häufigsten genutzte Ertragskonto ist "Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse". Zusammengefasst werden diese Konten unter dem Begriff "Erfolgskonten". Bei den Aufwandskonten wird der Geschäftsfall im Soll gebucht, im Haben erfolgt der Übertrag auf das GuV-Konto. Bei den Ertragskonten ist dies genau andersherum, hier wird der Geschäftsfall im Haben gebucht.
Nun kommt es also zum Abschluss der Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Die Aufwandskonten werden auf der Sollseite des Guv-Kontos gebucht, die Erfolgskonten auf der Habenseite. Nun wird das Konto abgeschlossen: Entsteht dabei ein Saldo auf der Habenseite, dann sind die Aufwendungen demzufolge größer als die Erträge. Somit ist der Saldo gleichzeitig der Verlust des Unternehmens. Wenn der Saldo allerdings auf der Sollseite entsteht, kann das Unternehmen einen Gewinn verzeichnen. Gewinn oder Verlust werden dann noch auf das Eigenkapitalkonto übertragen.
Damit ist die Gewinn-und-Verlust-Rechnung beendet.
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