Montag, 9. Juni 2025
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Vorlagen - eine Rechnung schreiben
Sie haben erfolgreich ihre Ware an den Mann gebracht und müssen jetzt nur noch eine Rechnung schreiben? Dann sind Sie hier genau Richtig denn durch den folgenden Text lernen Sie genau, wie man eine Rechnung im Handumdrehen selber schreibt.Es bestehen zwei Varianten:
1. eine, bei der keine Umsatzsteuer im Spiel ist:
Bei dieser Art der Rechnung reicht nämlich
Dieser Art der Rechnung wird benutzt, falls die Rechnung nur als Beleg bzw. Nachweis für den eigenen Betrieb gedacht ist, um damit seine Einnahmen und Ausgaben zu überblicken.
2. die andere Art der Rechnung wird mit Umsatzsteuer ausgestellt:
Bei dieser Art müssen deutlich mehr Angaben gemacht werden, weil diese Rechnung in der Regel dem Finanzamt vorgelegt werden muss:
Einige Fragen die oft entstehen sind unter anderem:
Ob "Rechnung" oben drüber stehen muss?
Nein, muss es nicht, da jedes schreiben mit der eine Lieferung oder Dienstleistung abgerechnet wird als Rechnung zählt egal was oben drauf steht.
Muss ich eine Rechnung aufheben?
Laut Gesetzt § 147 Abgabenordnungen muss eine Rechnung 10 Jahre aufbewahrt werden.
Dürfen Rechnung auch als Emails versendet werden?
Ja, allerdings nur wenn dessen Echtheit mittels eine elektronischen Signatur sichergestellt werden kann und der Empfänger damit einverstanden ist.
Müssen Rechnungen unterschreiben werden?
Nein, müssen sie nicht.
Müssen alle Angaben zur 2. Rechnung gemacht werden?
Ja, damit die Rechnung vom Finanzamt akzeptiert wird müssen alle vorhanden und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
1. eine, bei der keine Umsatzsteuer im Spiel ist:
Bei dieser Art der Rechnung reicht nämlich
- der Rechnungsbetrag
- das Datum der Lieferung oder der Dienstleistung
- die Bezeichnung der War oder der Dienstleistung
- der Name und die Anschrift der Beteiligten
Dieser Art der Rechnung wird benutzt, falls die Rechnung nur als Beleg bzw. Nachweis für den eigenen Betrieb gedacht ist, um damit seine Einnahmen und Ausgaben zu überblicken.
2. die andere Art der Rechnung wird mit Umsatzsteuer ausgestellt:
Bei dieser Art müssen deutlich mehr Angaben gemacht werden, weil diese Rechnung in der Regel dem Finanzamt vorgelegt werden muss:
- der Name und Anschrift des ausstellenden Betriebs/ Firma etc.
- der Name und Anschrift des empfangenden Betriebs/ Firma etc.
- die Menge und genau Bezeichnung der gelieferten/ produzierenden Waren etc. oder Dienstleistungen
- der genau Termin der Ware / Dienstleistung
- die nach dem Steuergesetz auftretenden Netto und dementsprechend den genauen Brutto Beträgen
- die Umsatzsteuernummer, die Steuernummer und eine einmalig vergebene Rechungsnummer
Einige Fragen die oft entstehen sind unter anderem:
Ob "Rechnung" oben drüber stehen muss?
Nein, muss es nicht, da jedes schreiben mit der eine Lieferung oder Dienstleistung abgerechnet wird als Rechnung zählt egal was oben drauf steht.
Muss ich eine Rechnung aufheben?
Laut Gesetzt § 147 Abgabenordnungen muss eine Rechnung 10 Jahre aufbewahrt werden.
Dürfen Rechnung auch als Emails versendet werden?
Ja, allerdings nur wenn dessen Echtheit mittels eine elektronischen Signatur sichergestellt werden kann und der Empfänger damit einverstanden ist.
Müssen Rechnungen unterschreiben werden?
Nein, müssen sie nicht.
Müssen alle Angaben zur 2. Rechnung gemacht werden?
Ja, damit die Rechnung vom Finanzamt akzeptiert wird müssen alle vorhanden und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
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