Dienstag, 19. März 2024

Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?

Immer mehr Unternehmen aber auch Privatpersonen gehen heute in Insolvenz, weil sie zahlungsunfähig geworden sind. Teils geschieht dies aufgrund ausstehender Zahlungen von Kunden, teils weil man den Überblick über die eigenen Finanzen verloren und über seinen Verhältnissen gelebt hat. Dabei gelten viele unterschiedliche Fristen in Verbindung mit einer Insolvenz.

Kann beispielsweise ein Unternehmen die ausstehenden Löhne für seine Angestellten nicht mehr bezahlen, so müssen diese auf bestimmte Fristen achten. Wird der Lohn zum dritten Mal in Folge nicht gezahlt, stehen also drei volle Monatslöhne aus, so müssen Arbeitnehmer kündigen – und zwar fristlos. Bei der Bundesagentur für Arbeit entstehen ihnen dadurch keine Nachteile, da ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag. Wichtig ist die Einhaltung dieser Drei-Monats-Frist für Arbeitnehmer deshalb, weil sie sich in Form des Insolvenzgeldes den ausstehenden Lohn von der Bundesagentur für Arbeit zurück holen können.

Diese zahlt aber eben maximal für einen Zeitraum von drei Monaten. Sollte man länger für das Unternehmen tätig gewesen sein, ohne seinen Lohn erhalten zu haben, bekommt man das Geld, was über die drei Monate Lohnanspruch hinaus geht, nicht von der Bundesagentur erstattet. Diese Beträge müsste man bei der Insolvenztabelle anmelden, um nach zwei oder drei Jahren einen minimalen prozentualen Anteil daran doch noch zu erhalten. Gleiches gilt im Übrigen auch für die noch ausstehenden und nicht bezahlten Überstunden und den verbliebenen Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Insolvenz.

Auch andere Unternehmen, die noch Forderungen gegen das insolvente Unternehmen haben, sollten diese schnellstmöglich anmelden, um zumindest erst einmal in die Liste der Gläubiger aufgenommen zu werden.

Bei einer Insolvenz einer Privatperson sieht es hingegen anders aus. Hier gilt nach erfolgreicher Einleitung des Insolvenzverfahrens eine Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren. In dieser Zeit muss der Schuldner alles versuchen, um seine Schulden zumindest teilweise abzutragen. Der pfändbare Teil des Einkommens wird dabei monatlich auf die einzelnen Gläubiger in prozentualen Anteilen aufgeteilt. Der Schuldner darf während dieser Wohlverhaltensperiode keine neuen Schulden machen, da er dadurch das Insolvenzverfahren gefährden würde. Nach Ablauf dieser sechs Jahre werden die restlichen Gläubiger den Schuldner von dessen Schulden befreien, man spricht hier auch von der Restschuldbefreiung.

Grundsätzlich gibt es also einige besonders wichtige Fristen, die einzuhalten sind, hat man es mit mehr oder minder zahlungsunfähigen Geschäftspartnern zu tun. Einen Überblick über sämtliche Fristen, die bei einer Insolvenz eingehalten werden müssen, bietet das Internet. Hier kann man sich genau erkundigen, wie man sich verhalten muss, sollte der Arbeitgeber oder ein Kunde in Insolvenz gehen und wie man eine Chance hat, zumindest noch einen Teil seines Geldes zu erhalten.
 
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