Samstag, 27. Juli 2024

Zum bezahlen eine angemessene Frist einräumen

Wer eine Rechnung schreibt oder eine anderweitige Forderung gegen einen Schuldner hat, der muss diesem zum Bezahlen auch eine angemessene Frist einräumen. Diese kann unterschiedlich lang gewählt werden, in der Regel geht man jedoch von etwa zehn Tagen Frist aus. Innerhalb dieser Zeit kann die Forderung auf dem Postwege beim Schuldner eingehen und auch die Banklaufzeiten sind bereits mit eingerechnet.

Grundsätzlich sollte man seine Rechnungen dabei auch immer innerhalb der gesetzten Fristen begleichen. Denn nur so ist gewährleistet, dass man sich keinen Ärger einhandelt. Wird die Forderung nicht binnen der Frist beglichen, muss man davon ausgehen, dass die Unternehmen das Mahnverfahren einleiten werden. Beginnend mit der Zahlungserinnerung, in der man noch freundlich an den Ausgleich der offenen Rechnungen erinnert wird, über die zweite und dritte Mahnung nehmen die Dinge dann ihren Lauf. Wer nicht reagiert, dem flattert schon bald der Mahnbescheid und auch der Vollstreckungsbescheid ins Haus. Dann ist guter Rat teuer, denn kurze Zeit später wird auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und sämtliche ausreichend wertvollen Besitztümer des Schuldners pfänden.

Sind solche Besitztümer nicht vorhanden, so kann man durchaus davon ausgehen, dass hier auch eine Lohnpfändung in Frage kommt. Für Schuldner ist dies mehr als unangenehm, will doch eigentlich niemand, dass der Arbeitgeber von den eigenen Schulden erfährt. Zudem verlangt der Arbeitgeber in der Regel auch noch eine Gebühr für die Bearbeitung der Lohnpfändung, sodass der Lohn noch niedriger ausfällt und so kaum noch zum Leben reicht. Auch wenn bestimmte Pfändungsfreigrenzen hier eingehalten werden müssen, kann es schnell passieren, dass der Schuldner seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen durch den gesunkenen Lohn nicht mehr nachkommen kann.

Auch eine Kontopfändung ist nicht gerade selten. Denn immer mehr Unternehmen sperren auch das Konto des Schuldners, da sie davon ausgehen, ihr Geld am ehesten zu sehen, wenn sie dem Schuldner den Zugriff auf das eigene Geld verwehren. Regelmäßig ist dies auch der Fall und es kann zumindest eine Ratenzahlung vereinbart werden. So kommen die Unternehmen zumindest langsam aber sicher zu ihrem Geld.

Sinnvoller ist es aber allemal, sich sofort, wenn man merkt, dass man eine Rechnung nicht begleichen kann, mit dem Schuldner in Verbindung zu setzen. So kann oft noch eine gütliche Einigung erzielt werden, die für beide Seiten tragbar ist, wie etwa eine Ratenzahlung. Zudem erspart man sich zusätzliche Kosten, die bei Mahn- und Vollstreckungsbescheid entstehen würden und ebenfalls durch den Schuldner zu tragen sind.
 
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