Freitag, 25. April 2025
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Mahnung - was ist eine angemessene Frist?
Wer eine Rechnung stellt, der will diese natürlich auch bezahlt bekommen. Doch mitunter ist in Deutschland die Zahlungsmoral an einem Tiefpunkt angekommen, sodass ein Rechnungsausgleich innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nur noch in den seltensten Fällen gegeben ist. Seriöse Unternehmen werden bei Zahlungsverzug jedoch das übliche Mahnverfahren einleiten, welches zunächst einmal mit einer Zahlungserinnerung, darauf folgend der zweiten und dritten Mahnung beginnt.Zwischen den einzelnen Mahnungen liegt dann meist ein Zeitraum von 14 Tagen. Als Zahlungsfrist wird in den Mahnung oft eine Frist von 10 Tagen gesetzt, die durchaus angemessen ist, selbst wenn man die Post- und Banklaufzeiten mit einrechnet. Diese 10-Tages-Frist sollte man seinen Kunden auch immer geben, da man bedenken muss, dass viele Unternehmen beispielsweise nur einmal pro Woche ihre Überweisungen erledigen, um nicht immer wieder erneut mit dem lästigen Zahlungsverkehr beginnen zu müssen. Zudem ist zu beachten, dass Mahnungen häufig postalisch versandt werden. Hier ist ebenfalls eine Laufzeit von etwa ein bis zwei Tagen einzurechnen. Je nach Bank des Kunden und des Unternehmens kann die Banklaufzeit nochmals zwei bis drei Tage bedauern. Und da kaum jemand sofort bezahlt, wenn die Mahnung im Briefkasten landet, sind zehn Tage eine angemessene Frist für den Ausgleich der offenen Rechnung.
Bei der zweiten Mahnung kann man von seinen Kunden auch schon Mahngebühren und Verzugszinsen einfordern. Das Gesetzt sieht vor, dass säumige Zahler den Schaden des Gläubigers ausgleichen müssen, was eben in Form der Verzugszinsen erfolgt. Diese sind ebenfalls mit Richtlinien zur Höhe versehen worden. Bei Verkäufen an Privatpersonen betragen die Verzugszinsen maximal drei Prozent über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird dabei von der EZB, der Europäischen Zentralbank, festgelegt und kann jederzeit beispielsweise im Internet abgerufen werden.
Dass man seine Rechnungen regelmäßig anmahnt, wobei eine 14-tägige Mahnphase durchaus sinnvoll ist, ist unbedingt notwendig, um auch das eigene Unternehmen vor finanziellen Engpässen und Liquiditätsproblemen zu schützen. Dabei wird kein seriöser Kunde es als bösen Willen ansehen, wenn er eine Mahnung erhält. Vielmehr zeigt diese ihm, dass es sich bei dem Unternehmen ebenfalls um einen seriösen Geschäftspartner handelt, der es versteht, seine Geschäfte zu führen.
Durch das regelmäßige Nachstoßen neuer Mahnungen wird auch der Kunde schnell bemerken, dass das Unternehmen hier nicht locker lässt und, sofern es ihm möglich ist, den Rechnungsbetrag überweisen, um weiteren, möglicherweise rechtlichen Schritten aus dem Wege zu gehen. Zumindest werden die meisten Kunden sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Bei der zweiten Mahnung kann man von seinen Kunden auch schon Mahngebühren und Verzugszinsen einfordern. Das Gesetzt sieht vor, dass säumige Zahler den Schaden des Gläubigers ausgleichen müssen, was eben in Form der Verzugszinsen erfolgt. Diese sind ebenfalls mit Richtlinien zur Höhe versehen worden. Bei Verkäufen an Privatpersonen betragen die Verzugszinsen maximal drei Prozent über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird dabei von der EZB, der Europäischen Zentralbank, festgelegt und kann jederzeit beispielsweise im Internet abgerufen werden.
Dass man seine Rechnungen regelmäßig anmahnt, wobei eine 14-tägige Mahnphase durchaus sinnvoll ist, ist unbedingt notwendig, um auch das eigene Unternehmen vor finanziellen Engpässen und Liquiditätsproblemen zu schützen. Dabei wird kein seriöser Kunde es als bösen Willen ansehen, wenn er eine Mahnung erhält. Vielmehr zeigt diese ihm, dass es sich bei dem Unternehmen ebenfalls um einen seriösen Geschäftspartner handelt, der es versteht, seine Geschäfte zu führen.
Durch das regelmäßige Nachstoßen neuer Mahnungen wird auch der Kunde schnell bemerken, dass das Unternehmen hier nicht locker lässt und, sofern es ihm möglich ist, den Rechnungsbetrag überweisen, um weiteren, möglicherweise rechtlichen Schritten aus dem Wege zu gehen. Zumindest werden die meisten Kunden sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
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