Freitag, 25. April 2025
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Frist nicht eingehalten - und jetzt?
Im täglichen Leben finden sich überall Fristen, die man einhalten muss. Sei es bei der Beantragung von Sozialleistungen oder dem Ausgleich von Rechnungen. Überall bestehen Fristen, die auch entsprechend eingehalten werden müssen. Doch was geschieht eigentlich, wenn man die Frist zur Zahlung einer Rechnung nicht einhält oder nicht einhalten kann?In diesen Fällen wird das Unternehmen, dem man das Geld schuldet, in der Regel das übliche Mahnverfahren einhalten. Dieses beginnt in aller Regel mit der Zahlungserinnerung, die noch recht freundlich gestaltet ist. Dabei gehen die Unternehmen davon aus, dass der Kunde einfach nur übersehen hat, dass die Rechnung zur Zahlung fällig geworden ist. Folgt auf diese Zahlungserinnerung keine Reaktion des Kunden, so kommt die zweite Mahnung kurze Zeit später ins Haus geflattert. Auf diese folgt die dritte Mahnung, evtl. ein Schreiben eines Inkassounternehmens bis hin zum gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Doch wie kann man diesen Werdegang, der nicht selten mit einer Lohn- oder Kontenpfändung endet, aufhalten. Im Grunde ist es nicht schwer. Hat man das Geld nicht, um die Rechnung zu begleichen, so sollte man ehrlich dem Gläubiger gegenüber sein. Bereits bei Eingang der Zahlungserinnerung sollte man sich mit diesem in Verbindung setzen, um eine Einigung erzielen zu können. Ist man dem Gläubiger gegenüber ehrlich und erklärt die eigene Lage, so kann man meist eine Einigung finden. Sei es ein Zahlungsaufschub oder auch eine Ratenzahlung.
Grundsätzlich sollte man sich aber so früh wie irgend möglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Dies aufzuschieben bedeutet meist nichts Gutes. Denn wartet man zu lange, so haben auch die Unternehmen kein offenes Ohr mehr für den Kunden und versuchen ihre Forderungen doch noch zwangsweise zu vollstrecken. Insofern ist also eine schnelle Kontaktaufnahme in jedem Fall anzuraten.
Dennoch, wer es geschickt anstellt, kann eine Ratenzahlung sogar noch beim Vollstreckungsbescheid oder der Kontopfändung vereinbaren. Im Endeffekt sagen auch Unternehmen, Hauptsache, das Geld kommt überhaupt, wenn auch nur zögerlich und in kleinen Beträgen.
Dennoch hat man bessere Karten auch auf künftige Lieferungen und Leistungen, wenn man die Lage möglichst frühzeitig klärt und eine Einigung findet, die für beide Seiten tragbar ist. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hierbei die hinderlichste Methode. Denn man selbst sollte einmal bedenken, wie es aussehen würde, müsste man auf einem zustehende Zahlungen sehr lange warten und der jeweilige Schuldner, beispielsweise der Arbeitgeber, würde nicht einmal eine Entschuldigung hervor bringen oder einen Lösungsvorschlag machen.
Doch wie kann man diesen Werdegang, der nicht selten mit einer Lohn- oder Kontenpfändung endet, aufhalten. Im Grunde ist es nicht schwer. Hat man das Geld nicht, um die Rechnung zu begleichen, so sollte man ehrlich dem Gläubiger gegenüber sein. Bereits bei Eingang der Zahlungserinnerung sollte man sich mit diesem in Verbindung setzen, um eine Einigung erzielen zu können. Ist man dem Gläubiger gegenüber ehrlich und erklärt die eigene Lage, so kann man meist eine Einigung finden. Sei es ein Zahlungsaufschub oder auch eine Ratenzahlung.
Grundsätzlich sollte man sich aber so früh wie irgend möglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Dies aufzuschieben bedeutet meist nichts Gutes. Denn wartet man zu lange, so haben auch die Unternehmen kein offenes Ohr mehr für den Kunden und versuchen ihre Forderungen doch noch zwangsweise zu vollstrecken. Insofern ist also eine schnelle Kontaktaufnahme in jedem Fall anzuraten.
Dennoch, wer es geschickt anstellt, kann eine Ratenzahlung sogar noch beim Vollstreckungsbescheid oder der Kontopfändung vereinbaren. Im Endeffekt sagen auch Unternehmen, Hauptsache, das Geld kommt überhaupt, wenn auch nur zögerlich und in kleinen Beträgen.
Dennoch hat man bessere Karten auch auf künftige Lieferungen und Leistungen, wenn man die Lage möglichst frühzeitig klärt und eine Einigung findet, die für beide Seiten tragbar ist. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hierbei die hinderlichste Methode. Denn man selbst sollte einmal bedenken, wie es aussehen würde, müsste man auf einem zustehende Zahlungen sehr lange warten und der jeweilige Schuldner, beispielsweise der Arbeitgeber, würde nicht einmal eine Entschuldigung hervor bringen oder einen Lösungsvorschlag machen.
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