Freitag, 25. April 2025

Erbschein Fristen - wie schnell muss ein Erbschein beantragt werden?

Wenn ein naher Verwandter verstorben ist, dann bedeutet dies natürlich auch immer einen Verlust. Doch neben dem persönlichen Verlust, den man hier erleidet, muss man sich auch noch um zahlreiche andere Dinge kümmern, die mit der Erbschaft an sich verbunden sind. Das heißt, es muss beispielsweise der Erbschein beantragt werden. Dieser ist zwar nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, aber doch recht häufig. Insbesondere wenn Grundstücke zum Erbe gehören, muss sich der jeweilige Erbe auch im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen lassen. Hierfür ist jedoch die Erbenstellung durch den Erbschein zu beweisen.

Deshalb ist es auch wichtig, einen Erbschein möglichst schnell zu beantragen, um alle weiteren Verfügungen veranlassen zu können. Auch beim Zugriff auf Bankdepots und Konten ist der Erbschein notwendig, um der Bank gegenüber beweisen zu können, dass man hier berechtigt ist, über die Guthaben und Konten zu verfügen. Der Erbschein wird nur dann nicht benötigt, wenn der Erblasser dem Erben bereits vor seinem Tode entsprechende Vollmachten über die Bankkonten erteilt hat.

Für die Beantragung des Erbscheins ist immer das Nachlassgericht verantwortlich. Hier gilt, dass das Nachlassgericht zuständig ist, welches am letzten Wohnort des Verstorbenen ansässig ist. Grundsätzlich sind dabei für den Erbschein verschiedene Unterlagen beizubringen, wie etwa Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden, anhand derer klar wird, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis bestand. Wichtig ist dieses, um klarzustellen, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Sollten diese Unterlagen hingegen nicht mehr vorliegen, können sie problemlos gegen die Entrichtung einer Gebühr auch beim jeweiligen Standesamt beantragt werden.

Der Erbschein kann sich mitunter auch erübrigen, etwa wenn die Erbfolge durch ein notarielles Testament bestimmt wird. In diesen Fällen ist es nicht nötig, einen Erbschein zu beantragen, es sei denn, es muss eine entsprechende Übertragung im Grundbuch erfolgen, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört. Hier ist in jedem Fall der Erbschein erforderlich, damit man dem Grundbuchamt eine entsprechende Bestätigung vorweisen kann, die zeigt, dass man auch tatsächlich rechtmäßiger Erbe ist.

Grundsätzlich gilt aber, wie man sieht, dass ein Erbschein nach Möglichkeit immer sehr schnell beantragt werden sollte, damit die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann oder man auch problemlos auf die Konten des Erblassers zugreifen und dessen Angelegenheiten klären kann. Ebenfalls müssen schließlich die Wohnung gekündigt, evtl. Versicherungen benachrichtigt und der Hausstand aufgelöst werden. All dies sind noch zusätzliche Dinge, um die sich die Erben nun einmal kümmern müssen, sodass der Erbschein dabei nicht untergehen darf. Denn auch die Beerdigung will organisiert und bezahlt werden, wobei der Zugriff auf die Konten notwendig ist.
 
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