Donnerstag, 28. März 2024

Welche Verjährungs Frist gilt bei offenen Forderungen?

Ein jedes Unternehmen muss seine erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren auch immer in Rechnung stellen. Um die eigene Liquidität bestmöglich zu erhalten, gilt dabei, dass die Rechnungslegung immer zeitnah erfolgen sollte. So kann man auch schneller mit dem Geldeingang rechnen, sofern die Kunden denn auch pünktlich zahlen.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein effektives und effizientes Mahnwesen unbedingt erforderlich. Denn nur mit einem solchen können die unterschiedlichen Außenstände noch herein geholt werden. Gerade Existenzgründe und junge Unternehmer scheuen sich jedoch davor, ihre Kunden zu mahnen, weil sie Angst haben, diese dann als Kunden verlieren zu können. All jenen Unternehmern sei gesagt, das effiziente Mahnen ist Erfolgsbestandteil eines Unternehmens.

Ein wirklich guter Kunde, den man auch halten sollte, wird sich durch eine Mahnung nicht auf den Schlips getreten fühlen. Nein, vielmehr sieht es so aus, dass die Kunden das Mahnwesen als Zeichen für die Professionalität eines Unternehmens sehen. Zudem bietet das Mahnen noch einen weiteren wichtigen Vorteil: Ein Mahnbescheid kann in der Regel erst erstellt werden, wenn diesem auch einige Mahnungen voran gegangen sind. Der Mahnbescheid ist aber eines der wenigen Mittel, die die Verjährung einer Forderung hemmen bzw. unterbrechen.

Wird nicht ordnungsgemäß gemahnt und kein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid ausgestellt, so läuft die Verjährung der offenen Forderungen unbeirrt weiter. Diese beträgt in der Regel nur drei Jahre, wobei ab dem Jahr nach Entstehen der Forderung gerechnet wird. Stichtag für die Verjährung ist dann immer der 31.12. Im Klartext heißt das, die dreijährige Verjährungsphase einer Forderung vom 18.02.06 beginnt am 01.01.07. Verjährt und damit für den Gläubiger nicht mehr einzutreiben ist die Forderung dann am 31.12.09.

Es sei denn, die Forderung wurde angemahnt und mittels gerichtlicher Verfügungen womöglich gar tituliert. Liegt ein Gerichtsurteil vor, nachdem der Schuldner verurteilte wurde, die Schuld zu begleichen, handelt es sich um eine titulierte Forderung. Diese verjährt erst nach 30 Jahren. Solange kann der Gläubiger vom Schuldner Geld eintreiben. Sollte dies zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht möglich sein, weil der Schuldner Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze hat, so ist es dennoch möglich, ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu belangen, etwa wenn er einen neuen Job antritt, eine Erbschaft erhalten oder gar im Lotto gewonnen hat.

Man sieht also, wie wichtig nicht nur die regelmäßige Stellung der Rechnungen, sondern auch deren Mahnung in der heutigen Zeit ist. Aus Angst, Kunden mit einer Mahnung zu vergraulen, sollte man deshalb nie auf das Mahnwesen im Unternehmen verzichten.
 
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