Samstag, 20. April 2024

Verjährungs Fristen von offenen Rechnungen

Eine Rechnung wird von Unternehmen immer dann geschrieben, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an ihre Kunden geliefert hat. Auf der Rechnung selbst sind neben dem Preis für die gelieferten Waren und Dienstleistungen auch die Bankverbindung des Unternehmens und die Zahlungsfrist für den Rechnungsausgleich enthalten. Binnen dieser Frist muss der Kunde die Rechnung dann ausgleichen, da andernfalls ein Mahnverfahren auf ihn zukommen würde.

Genau vor der Einleitung dieses Mahnverfahrens scheuen sich aber gerade junge Unternehmen, die sich gerade erst einen Kundenstamm aufgebaut haben. Dies mag mitunter daran liegen, dass sie Angst haben, ihre Kunden mit Mahnungen zu vergraulen. Doch ein effektives Mahnwesen macht ein Unternehmen erst wirklich professionell. Neben dem Erfolg, den man damit bei der Eintreibung seiner Forderungen erreichen und so seinen Lebensunterhalt als Unternehmer sichern kann, bietet es auch die Chance, dem Kunden zu zeigen, dass man hier nach professionellen Grundsätzen der Geschäftsführung vorgeht.

Abgesehen davon muss man ohnehin mahnen, da die Verjährungs Fristen für offene Rechnungen regelmäßig nur drei Jahre betragen. Das heißt, drei Jahre nach Entstehen der Forderung ist diese verjährt, der Gläubiger kann die Rechnungszahlung also nicht mehr einfordern. Gerechnet wird die Frist dabei ab dem 01.01. des Folgejahres der Rechnungsstellung. Der Stichtag für die Verjährung ist immer der 31.12. Am Beispiel heißt das, eine Rechnung wird am 18.01.06 gestellt. Die Verjährungs Frist beginnt am 01.01.07 zu laufen und am 31.12.09 ist die Forderung verjährt, der Unternehmer hat keine Chance mehr, das Geld einzutreiben.

Dennoch gibt es auch hier Mittel und Wege, die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen. Dabei spielt das Mahnwesen im Unternehmen eine wichtige Rolle. Zwar unterbricht eine einfache Mahnung den Verjährungs Prozess nicht, jedoch ist diese meist Voraussetzung für die Ausstellung eines Mahnbescheides, der eine unterbrechende Wirkung der Verjährungs Frist mit sich bringt. Hierbei wird nach einigen Mahnungen, die erfolglos waren, der Mahnbescheid ausgestellt, auf den der Schuldner immer noch reagieren kann. Erfolgt keine Reaktion, so folgt der Vollstreckungsbescheid. Auch hier hat der Schuldner noch einmal die Möglichkeit zu widersprechen, was eine gerichtliche Verhandlung zur Folge hätte. Bei einer Verurteilung des Schuldners liegt dann eine titulierte Forderung vor. Diese Forderungen bieten für Unternehmen den Vorteil, dass sie erst nach 30 Jahren verjähren.

Selbst wenn man also aktuell kein Geld vom Schuldner eintreiben kann, ist dies doch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dabei kann eine Vollstreckung aufgrund eines Lottogewinns genauso
 
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