Freitag, 25. April 2025

Fristen bei der Rechnungsstellung

Als Unternehmen muss man sämtliche Dienstleistungen und Waren, die man veräußert hat, natürlich auch berechnen. Doch gibt es hierfür eigentlich eine Frist, binnen derer die Rechnungen gestellt werden müssen? Gesetzlich vorgeschrieben sind hier keine Fristen. Dennoch ist es jedem Unternehmen nahe zu legen, seine Rechnungen auch zeitnah zu stellen. Der Grund dafür erklärt sich nahezu von selbst. Denn, werden Rechnungen nicht zeitnah gestellt, kann auch die Zahlung nicht zeitnah erfolgen. Kunden werden ohne Vorliegen einer Rechnung diese auch nicht begleichen, denn hier gilt immer noch die goldene Regel der Buchführung - keine Buchung ohne Beleg. Ohne Rechnung also keine Zahlung.

Gleichwohl gibt es aber übliche Fristen, die für den Ausgleich der Rechnungen gesetzt werden. Diese liegen in der Regel zwischen sieben und 90 Tagen, je nach Unternehmen. Am häufigsten findet man jedoch ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Wird die Rechnung binnen dieser Frist nicht beglichen, so ist damit zu rechnen, dass das Unternehmen das Mahnverfahren einleiten wird. Dieses beginnt regelmäßig mit der Zusendung einer Zahlungserinnerung. In der Zahlungserinnerung wird der Schuldner noch freundlich darauf hingewiesen, dass er evtl. übersehen habe, die ausstehende Rechnung zu begleichen. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht reagiert, so ist damit zu rechnen, dass die zweite und dritte Mahnung ebenfalls kurzfristig folgen werden.

Wird auch hierauf nicht reagiert, so flattert schon bald der Mahnbescheid, gefolgt vom Vollstreckungsbescheid ins Haus. Auch der Gerichtsvollzieher wird dann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Besitzt der Schuldner pfändbare Gegenstände, so werden diese gepfändet, um die Schuld zu begleichen. Verfügt er hingegen nicht über solche Besitztümer, so muss man auch damit rechnen, dass es zur Lohnpfändung kommt, wodurch natürlich auch der Arbeitgeber von den Schulden des Arbeitnehmers erfährt. Ebenfalls ist eine Kontopfändung möglich. Hierbei kommt der Schuldner auch nicht mehr an das Guthaben auf seinem Konto heran, sondern muss erst beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.

Während für Unternehmen bei sehr später Rechnungsstellung „nur“ die Liquidität negativ beeinflusst wird, sieht es beim Schuldner bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung schon ganz anders aus. Hier kann eine Pfändung folgen, die schnell den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann. Deshalb gilt, sollte man eine Rechnung tatsächlich einmal nicht begleichen können, so ist es ratsam, sich unverzüglich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen, um so eine gütliche Einigung zu erzielen, die für beide Seiten auch noch tragbar ist. Dies ist aber in aller Regel nur dann möglich, wenn man sich auch zeitnah mit dem Gläubiger in Verbindung setzt.
 
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