Samstag, 5. Oktober 2024
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Einen Insolvenz Antrag stellen
Wer einen Insolvenz Antrag stellen möchte, muss dieses beim zuständigen Amtsgericht seines Hauptwohnsitzes tun. Berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, sind sowohl der Schuldner, als auch seine Gläubiger. Bis zur Entscheidung des Insolvenzgerichts, kann der Antrag jederzeit zurückgenommen werden.Nach Eingang des Insolvenzantrages, wird vom Amtsgericht überprüft, ob die Zuständigkeit, und die formellen Voraussetzungen gegeben sind. Sind diese vom Antragsteller nicht eingehalten worden, wird der Insolvenzantrag zurück gewiesen. Während der Antrag überprüft wird, kann das Amtsgericht Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um sicher zu stellen das ein vorhandenes Haftungsvermögen, nicht verringert oder sogar beiseite geschafft wird. Um das vorhandene Vermögen des Antragstellers zu erhalten, kann das Amtsgericht einen Insolvenzverwalter damit beauftragen, sich um die Vermögenssicherung zu kümmern. Bei Unternehmen die einen Insolvenzantrag stellen, kann der Insolvenzverwalter während der Insolvenz Überprüfung, das Unternehmen weiterführen, er wird dann auch prüfen, ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Verfahrens abdecken werden.
Gleichzeitig kann der Insolvenzverwalter als Sachverständiger vom Gericht eingesetzt werden, um zu prüfen, ob überhaupt ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens, z. B. in Form einer Sanierung bestehen. Eine weitere Sicherungsmaßnahme des Gerichtes kann, dem Antragsteller ein Verfügungsverbot erteilt werden. Der Antragsteller kann dann Verfügungen, nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam werden lassen. Sollte der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann das Gericht ihn Zwangsvorführen lassen, und ihn nach der Anhörung in Haft nehmen lassen.
Wer eine private Insolvenz beantragt, muss im Vorfeld schon versucht haben, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Das kann man selber tun, aber sicherer ist es wenn man einen Schuldenberater damit beauftragt. Der Schuldenberater wird dann auch die Bescheinigung darüber ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war. Ohne diese Bescheinigung kann man keinen Insolvenzantrag stellen. Das Gericht wird nun nochmals versuchen eine Einigung herbeizuführen.
Sollte auch dieser Versuch scheitern, beginnt für den Antragsteller die Wohlverhaltensphase. Das ist dann der Zeitraum, in dem der Antragsteller, alles tun muss was in seinen Kräften steht, um so viel Schulden zu tilgen, wie nur eben möglich. Wenn er sich an diese Regelungen hält, wird nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, eine Restschuldbefreiung erteilt. Alle Schulden, die bis dahin nicht bezahlt werden konnten, werden dem Antragsteller erlassen und dieser kann sein Leben neu ordnen und ganz von vorne beginnen. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel 6 Jahre.
In der Wohlverhaltensphase, darf der Antragsteller auf keinen Fall neue Verbindlichkeiten eingehen. Des weiteren muss er sich immer darum bemühen, ein mögliches Einkommen zu verdienen.
Gleichzeitig kann der Insolvenzverwalter als Sachverständiger vom Gericht eingesetzt werden, um zu prüfen, ob überhaupt ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens, z. B. in Form einer Sanierung bestehen. Eine weitere Sicherungsmaßnahme des Gerichtes kann, dem Antragsteller ein Verfügungsverbot erteilt werden. Der Antragsteller kann dann Verfügungen, nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam werden lassen. Sollte der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann das Gericht ihn Zwangsvorführen lassen, und ihn nach der Anhörung in Haft nehmen lassen.
Wer eine private Insolvenz beantragt, muss im Vorfeld schon versucht haben, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Das kann man selber tun, aber sicherer ist es wenn man einen Schuldenberater damit beauftragt. Der Schuldenberater wird dann auch die Bescheinigung darüber ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war. Ohne diese Bescheinigung kann man keinen Insolvenzantrag stellen. Das Gericht wird nun nochmals versuchen eine Einigung herbeizuführen.
Sollte auch dieser Versuch scheitern, beginnt für den Antragsteller die Wohlverhaltensphase. Das ist dann der Zeitraum, in dem der Antragsteller, alles tun muss was in seinen Kräften steht, um so viel Schulden zu tilgen, wie nur eben möglich. Wenn er sich an diese Regelungen hält, wird nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, eine Restschuldbefreiung erteilt. Alle Schulden, die bis dahin nicht bezahlt werden konnten, werden dem Antragsteller erlassen und dieser kann sein Leben neu ordnen und ganz von vorne beginnen. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel 6 Jahre.
In der Wohlverhaltensphase, darf der Antragsteller auf keinen Fall neue Verbindlichkeiten eingehen. Des weiteren muss er sich immer darum bemühen, ein mögliches Einkommen zu verdienen.
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