Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Ein anonymes Konto eröffnen
Die bekannten Schweizer Nummernkonten kennt wohl ein Jeder. Hier gab es bis vor kurzem noch die Möglichkeit ein völlig anonymes Konto einzurichten. Doch durch geänderte Gesetze ist ein solches anonymes Konto heute auch in der Schweiz nicht mehr möglich. Denn zumindest bei Überweisungen muss der vollständige und korrekte Name des Kontoinhabers angegeben werden. Die Regierungen versuchen damit, die Geldwäsche zu unterbinden und erlauben so auch keine anonymen Konten mehr.Einzige Möglichkeit bieten noch Offshore Banken, die ihren Sitz meist in steuerbegünstigten Ländern haben, wie etwa in der Karibik. Doch auch hier ist es gar nicht so einfach, ein anonymes Konto einzurichten. Am sinnvollsten ist es noch, wenn die Bank eine Niederlassung in Deutschland hat, sodass man hier alle Anträge, die übrigens in Landessprache ausgestellt sind, einreichen kann. Andernfalls ist es unumgänglich direkt vor Ort das anonyme Konto zu eröffnen.
Für die erste Einzahlung wird man sich für eine Bareinzahlung entscheiden. Doch hier ist darauf zu achten, dass man nicht unbegrenzt Bargeld aus Deutschland aus- und in andere Länder einführen darf. Ab bestimmten Summen muss das Bargeld dem Zoll gemeldet werden, um Geldwäsche zu verhindern. Hier besteht also nur die Möglichkeit, Gelder in kleinen Happen ins Ausland auf ein anonymes Konto zu bringen. Eine Überweisung hingegen auf ein anonymes Konto im Ausland ist zwar möglich, doch würde diese den Sinn des Kontos zunichte machen. Denn sobald man dorthin Geld überwiesen hat, kann der Weg des Geldes auch entsprechend nachvollzogen werden.
Wer es einfacher haben will, der entscheidet sich für ein Konto in Österreich. Hier kann man schneller einmal hinfahren, das Konto eröffnen und dorthin Bargeld transferieren, wobei auch hier nur maximal 15.000 Euro ohne Anmeldung eingeführt werden dürfen. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass weder Finanzamt noch Gläubiger oder auch der Ex-Partner die Möglichkeit haben, von diesem Konto Kenntnis zu erlangen. Dies gilt natürlich auch für die Schweiz, wo das Bankgeheimnis wirklich noch groß geschrieben wird. Denn auch, wenn deutsche Behörden dort anfragen, gibt es keine Auskunft über den Kontoinhaber.
Die einzige Möglichkeit, um eine Auskunft über den Inhaber eines Schweizer Kontos zu bekommen, ist ein berechtigter Straftatverdacht. Die Straftat muss dabei aber auch in der Schweiz strafbar sein. So gilt dort die Steuerhinterziehung nicht als Straftat, sodass aufgrund dessen auch keine Auskunft über den Kontoinhaber erteilt werden muss.
Innerhalb von Deutschland hingegen ist es nicht möglich, ein anonymes Konto zu eröffnen. Für jede Eröffnung eines Kontos wird die Identität des Inhabers geführt. Aufgrund der aktuellen Gesetze haben auch die Behörden das Recht, die Konten in Deutschland zu durchleuchten.
Für die erste Einzahlung wird man sich für eine Bareinzahlung entscheiden. Doch hier ist darauf zu achten, dass man nicht unbegrenzt Bargeld aus Deutschland aus- und in andere Länder einführen darf. Ab bestimmten Summen muss das Bargeld dem Zoll gemeldet werden, um Geldwäsche zu verhindern. Hier besteht also nur die Möglichkeit, Gelder in kleinen Happen ins Ausland auf ein anonymes Konto zu bringen. Eine Überweisung hingegen auf ein anonymes Konto im Ausland ist zwar möglich, doch würde diese den Sinn des Kontos zunichte machen. Denn sobald man dorthin Geld überwiesen hat, kann der Weg des Geldes auch entsprechend nachvollzogen werden.
Wer es einfacher haben will, der entscheidet sich für ein Konto in Österreich. Hier kann man schneller einmal hinfahren, das Konto eröffnen und dorthin Bargeld transferieren, wobei auch hier nur maximal 15.000 Euro ohne Anmeldung eingeführt werden dürfen. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass weder Finanzamt noch Gläubiger oder auch der Ex-Partner die Möglichkeit haben, von diesem Konto Kenntnis zu erlangen. Dies gilt natürlich auch für die Schweiz, wo das Bankgeheimnis wirklich noch groß geschrieben wird. Denn auch, wenn deutsche Behörden dort anfragen, gibt es keine Auskunft über den Kontoinhaber.
Die einzige Möglichkeit, um eine Auskunft über den Inhaber eines Schweizer Kontos zu bekommen, ist ein berechtigter Straftatverdacht. Die Straftat muss dabei aber auch in der Schweiz strafbar sein. So gilt dort die Steuerhinterziehung nicht als Straftat, sodass aufgrund dessen auch keine Auskunft über den Kontoinhaber erteilt werden muss.
Innerhalb von Deutschland hingegen ist es nicht möglich, ein anonymes Konto zu eröffnen. Für jede Eröffnung eines Kontos wird die Identität des Inhabers geführt. Aufgrund der aktuellen Gesetze haben auch die Behörden das Recht, die Konten in Deutschland zu durchleuchten.
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