Mittwoch, 9. Oktober 2024
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"Ihr Konto wurde gesperrt" - und jetzt?
Der Schock ist oft groß: Das Konto ist gesperrt. Doch aus welchen Gründen kann das passieren? Im Grunde tritt eine Sperrung des Kontos nur dann auf, wenn man seine Schulden nicht bezahlt. Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt haben und kann aufgrund dessen das Konto sperren. Hierfür ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vonnöten, kurz PfÜb, der direkt an die jeweilige Bank gesendet wird.Die Bank ist nun verpflichtet, keine Geldauszahlungen mehr an den Kontoinhaber zu leisten. Auch Daueraufträge und Lastschriften dürfen von der Bank nicht mehr ausgeführt werden, sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei ihr eingegangen ist. Sobald der Kontoinhaber Kenntnis von diesem erlangt hat, sollte er sich an die zuständige Stelle, in den meisten Fällen das örtliche Amtsgericht, wenden und einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.
Wichtig ist, dass dieser Antrag auf Pfändungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Kontosperrung erfolgen muss. Innerhalb dieser Zeit darf die Bank das auf dem Konto befindliche Geld nämlich auch noch nicht an den Gläubiger auszahlen. Nach Ablauf dieser Frist geht das gesamte Guthaben an den Gläubiger, sofern seine Forderung entsprechend hoch ist. Hat man den Antrag auf Pfändungsschutz gestellt, so kann man über einen bestimmten monatlichen Betrag auch weiterhin verfügen.
Geht noch Gehalt oder Lohn auf dem Konto ein, so wird dieses ebenfalls vollständig an den Gläubiger überwiesen, sofern keine Freigabe von Amts wegen vorliegt. Wichtig dabei ist zu wissen, dass diese Freigabe monatlich erneut gestellt werden muss, sollte das Einkommen durch den Arbeitgeber monatlich variieren, auch wenn es sich hier nur um wenige Euro oder Cent handelt. Ebenfalls muss für jeden Gläubiger, der das Konto sperren lassen wollte, ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden. Dieser Antrag muss auch vor Eingang des nächsten Gehalts gestellt werden, da die 14-tägige Frist nur einmal zu Beginn gilt.
Hat man den Antrag auf Pfändungsschutz durch bekommen, so kann man sich das zur Verfügung stehende Einkommen auszahlen lassen. Dieses darf jedoch nicht wieder auf das Konto eingezahlt werden, um damit beispielsweise die Miete zu überweisen. Denn von dem Pfändungsschutz sind nur Zahlungen Dritter betroffen, nicht jedoch eigene Einzahlungen. Das Geld würde also direkt an den Gläubiger gehen, der das Konto gesperrt hat.
Erhält man Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, so ist dieses Geld gegen Vorlage des Bescheides an den Kontoinhaber auszuzahlen. Hier gilt eine Frist von sieben Tagen nach Geldeingang. Innerhalb dieser Zeit kann man sich die vollständigen Sozialleistungen auszahlen lassen. Danach können auch diese gepfändet werden.
Wichtig ist, dass dieser Antrag auf Pfändungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Kontosperrung erfolgen muss. Innerhalb dieser Zeit darf die Bank das auf dem Konto befindliche Geld nämlich auch noch nicht an den Gläubiger auszahlen. Nach Ablauf dieser Frist geht das gesamte Guthaben an den Gläubiger, sofern seine Forderung entsprechend hoch ist. Hat man den Antrag auf Pfändungsschutz gestellt, so kann man über einen bestimmten monatlichen Betrag auch weiterhin verfügen.
Geht noch Gehalt oder Lohn auf dem Konto ein, so wird dieses ebenfalls vollständig an den Gläubiger überwiesen, sofern keine Freigabe von Amts wegen vorliegt. Wichtig dabei ist zu wissen, dass diese Freigabe monatlich erneut gestellt werden muss, sollte das Einkommen durch den Arbeitgeber monatlich variieren, auch wenn es sich hier nur um wenige Euro oder Cent handelt. Ebenfalls muss für jeden Gläubiger, der das Konto sperren lassen wollte, ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden. Dieser Antrag muss auch vor Eingang des nächsten Gehalts gestellt werden, da die 14-tägige Frist nur einmal zu Beginn gilt.
Hat man den Antrag auf Pfändungsschutz durch bekommen, so kann man sich das zur Verfügung stehende Einkommen auszahlen lassen. Dieses darf jedoch nicht wieder auf das Konto eingezahlt werden, um damit beispielsweise die Miete zu überweisen. Denn von dem Pfändungsschutz sind nur Zahlungen Dritter betroffen, nicht jedoch eigene Einzahlungen. Das Geld würde also direkt an den Gläubiger gehen, der das Konto gesperrt hat.
Erhält man Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, so ist dieses Geld gegen Vorlage des Bescheides an den Kontoinhaber auszuzahlen. Hier gilt eine Frist von sieben Tagen nach Geldeingang. Innerhalb dieser Zeit kann man sich die vollständigen Sozialleistungen auszahlen lassen. Danach können auch diese gepfändet werden.
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