Samstag, 26. April 2025
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Hinterlegung von Kredit-Sicherheiten und ihre Besonderheiten
Wenn die Bank einem Kunden einen Kredit zur Verfügung stellt, dann ist das stets mit einem gewissen Risiko verbunden, dass das verliehene Kapital nicht wieder komplett an die Bank zurück gezahlt wird. Die Gründe für mögliche Zahlungsausfälle sind vielfältig. So könnte der Kreditnehmer zum Beispiel arbeitslos werden, sodass er die Raten nicht mehr zahlen kann. Vor allem auch deshalb, weil die Bank im Prinzip nicht ihre eigenes Geld verleiht, sondern die Einlagen anderer Kunden, muss die Bank ihr Möglichstes tun, damit solche Zahlungsausfälle verhindert werden.Eine oftmals genutzte Möglichkeit ist die Kreditbesicherung. Die Banken fordern in dem Zusammenhang dann vom Kreditnehmer eine Sicherheit ein, damit diese verwertet werden kann, falls die Raten eben nicht mehr getragen werden können. Generell gibt es eine Reihe von Sicherheiten, die bei einer Kreditvergabe genutzt werden können. Beim Immobilienkredit ist es nahezu immer so, dass die Bank eine Sicherheit einfordert. Heutzutage ist das zu 90 Prozent eine Grundschuld, welche im Laufe der Jahre die Hypothek als ganz ähnliche Form der Absicherung abgelöst hat. Die Grundschuld wird auch als sogenanntes Grundpfandrecht bezeichnet und zu Gunsten des Kreditgebers dann ins Grundbuch eingetragen.
Sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen können, so kann die Bank aufgrund dieses Grundpfandrechtes auch die Zwangsversteigerung der Immobilie anordnen, und dann mit dem erhaltenen Erlös die offenen Forderungen begleichen. Nicht nur bei Immobilienkrediten, sondern auch bei manch anderen Kreditarten bestehen die Banken oftmals auf eine Kreditbesicherung. Eine weitere Kreditsicherheit ist zum Beispiel die Bürgschaft. Hier bürgt eine andere Person dafür, dass der Kreditnehmer seine Raten wie vereinbart zahlt. Falls das jedoch nicht geschieht, muss der Bürge praktisch für die Schulden des Kreditnehmers gerade stehen. Die Verpfändung von Sparguthaben bzw. Wertpapieren ist ebenfalls eine Kreditsicherheit, die häufiger genutzt wird. In diesem Fall verfügt der Kunde und Kreditnehmer entweder über Guthaben auf Sparkonten oder er besitzt Wertpapiere, die als Sicherheit an die kreditgebende Bank verpfändet werden können.
Der Kreditnehmer kann dann während der Kreditlaufzeit nicht über seine Guthaben oder Wertpapierbestände verfügen. Auch hier darf die Bank die verpfändeten Sachwerte verwerten, falls der Kreditnehmer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Neben den genannten Kreditsicherheiten gibt es auch noch die Sicherungsübereignung und die Abtretung von Forderungen. Die Sicherungsübereignung wird praktisch nur zur Absicherung von Autokrediten genutzt, während die Abtretung von Forderungen relativ universal einsetzbar ist. Gemeint ist damit zum Beispiel die Abtretung einer Lebensversicherung oder eines Sparbriefes als Sicherheit.
Sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen können, so kann die Bank aufgrund dieses Grundpfandrechtes auch die Zwangsversteigerung der Immobilie anordnen, und dann mit dem erhaltenen Erlös die offenen Forderungen begleichen. Nicht nur bei Immobilienkrediten, sondern auch bei manch anderen Kreditarten bestehen die Banken oftmals auf eine Kreditbesicherung. Eine weitere Kreditsicherheit ist zum Beispiel die Bürgschaft. Hier bürgt eine andere Person dafür, dass der Kreditnehmer seine Raten wie vereinbart zahlt. Falls das jedoch nicht geschieht, muss der Bürge praktisch für die Schulden des Kreditnehmers gerade stehen. Die Verpfändung von Sparguthaben bzw. Wertpapieren ist ebenfalls eine Kreditsicherheit, die häufiger genutzt wird. In diesem Fall verfügt der Kunde und Kreditnehmer entweder über Guthaben auf Sparkonten oder er besitzt Wertpapiere, die als Sicherheit an die kreditgebende Bank verpfändet werden können.
Der Kreditnehmer kann dann während der Kreditlaufzeit nicht über seine Guthaben oder Wertpapierbestände verfügen. Auch hier darf die Bank die verpfändeten Sachwerte verwerten, falls der Kreditnehmer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Neben den genannten Kreditsicherheiten gibt es auch noch die Sicherungsübereignung und die Abtretung von Forderungen. Die Sicherungsübereignung wird praktisch nur zur Absicherung von Autokrediten genutzt, während die Abtretung von Forderungen relativ universal einsetzbar ist. Gemeint ist damit zum Beispiel die Abtretung einer Lebensversicherung oder eines Sparbriefes als Sicherheit.
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