Mittwoch, 12. Februar 2025
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Bürgschaft, Grundschuld und weitere Formen der Kreditbesicherung
Falls die Bank einen Kredit nicht blanko vergibt, wird mindestens eine Sicherheit gefordert, die zur Kreditbesicherung dienen soll. Um welche Art von Kreditsicherheit es sich im Einzelfall handelt, kann der Kunde sich in vielen Fällen selbst aussuchen. Eine mögliche, und zugleich auch die einzige persönliche Kreditsicherheit, ist die Bürgschaft.Die Bürgschaft ist deshalb die einzige persönliche Kreditsicherheit, weil eine andere Person für die Schulden des Kreditnehmers einstehen muss, und keine Sache verpfändet oder abgetreten wird, wie es bei den dinglichen Sicherheiten stets der Fall ist. Bei einer Bürgschaft „verspricht“ der Bürge gegenüber der Bank, dass er in dem Fall die Verbindlichkeiten aus dem Kredit übernehmen wird, falls der Kreditnehmer dazu nicht mehr selbst in der Lage ist, weil er beispielsweise arbeitslos geworden ist. Da die Bürgschaft viel mit der Bonität des Bürgen an Wert gewinnt oder verliert, wird diese umfangreich von der Bank überprüft. Eine erste dingliche Form der Kreditbesicherung ist zum Beispiel die Grundschuld. Die Grundschuld wird auch als Grundpfandrecht bezeichnet und hat über viele Jahre hinweg die zuvor sehr häufig genutzte Hypothek ersetzt.
Das Pfandrecht gestaltet sich bei der Grundschuld in der Form, als dass zunächst eine Eintragung in das Grundbuch stattfindet. Sollte der Kreditnehmer nun später seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht erfüllen können, so kann die Bank eine Zwangsversteigerung der besicherten Immobilie durchführen lassen. Das Haus wird also verkauft und den Erlös darf die Bank dann dazu nutzen, ihre offene Kreditforderung zu begleichen. Da bei einer Zwangsversteigerung allerdings fast nie der reale Wert des Hauses erreicht wird, sind die Banken recht vorsichtig mit der Bewertung einer solchen Kreditsicherheit. Meistens können nur 60 Prozent des Wertes als Grundschulddarlehen (erstrangig) vergeben werden. Eine weitere Kreditsicherheit in Form der Verpfändung ist die Verpfändung von Guthaben oder Wertpapieren.
Bei der Verpfändung von Wertpapieren können zum Beispiel Aktien, Renten oder auch Fonds verpfändet werden, die der Kreditnehmer derzeit im Depot verbucht hat. Auch hier nehmen die Banken die Bewertung dieser Sicherheit recht vorsichtig vor und es kommt vor allem darauf an, welche Wertpapiere konkret verpfändet werden. Solange die Verpfändung dann besteht, darf der Kunde keine Wertpapiere ohne die ausdrückliche Genehmigung der Bank mehr verkaufen. Ganz ähnlich läuft die Verpfändung von Guthaben ab, nur das hier eben keine Wertpapiere, sondern Guthaben auf Anlagekonten verpfändet werden. Weiter mögliche Formen der Kreditbesicherung sind auch noch die Abtretung von Forderungen oder die Sicherungsübereignung.
Das Pfandrecht gestaltet sich bei der Grundschuld in der Form, als dass zunächst eine Eintragung in das Grundbuch stattfindet. Sollte der Kreditnehmer nun später seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht erfüllen können, so kann die Bank eine Zwangsversteigerung der besicherten Immobilie durchführen lassen. Das Haus wird also verkauft und den Erlös darf die Bank dann dazu nutzen, ihre offene Kreditforderung zu begleichen. Da bei einer Zwangsversteigerung allerdings fast nie der reale Wert des Hauses erreicht wird, sind die Banken recht vorsichtig mit der Bewertung einer solchen Kreditsicherheit. Meistens können nur 60 Prozent des Wertes als Grundschulddarlehen (erstrangig) vergeben werden. Eine weitere Kreditsicherheit in Form der Verpfändung ist die Verpfändung von Guthaben oder Wertpapieren.
Bei der Verpfändung von Wertpapieren können zum Beispiel Aktien, Renten oder auch Fonds verpfändet werden, die der Kreditnehmer derzeit im Depot verbucht hat. Auch hier nehmen die Banken die Bewertung dieser Sicherheit recht vorsichtig vor und es kommt vor allem darauf an, welche Wertpapiere konkret verpfändet werden. Solange die Verpfändung dann besteht, darf der Kunde keine Wertpapiere ohne die ausdrückliche Genehmigung der Bank mehr verkaufen. Ganz ähnlich läuft die Verpfändung von Guthaben ab, nur das hier eben keine Wertpapiere, sondern Guthaben auf Anlagekonten verpfändet werden. Weiter mögliche Formen der Kreditbesicherung sind auch noch die Abtretung von Forderungen oder die Sicherungsübereignung.
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