Freitag, 25. April 2025

Hohe Depotgebühren und Ordergebühren beim Wertpapierhandel vermeiden

Wenn man verschiedene Bankkonten nutzen möchte, dann fallen nicht selten bestimmte Gebühren an. Diese werden vom Anbieter zum Beispiel aufgrund der notwendigen Bearbeitung oder Verwaltung eines Kontos erhoben. Auch im Zusammenhang mit der Eröffnung bzw. der weiteren Führung eines Wertpapierdepots können Gebühren anfallen, die im Allgemeinen als Depotgebühren bezeichnet werden. Schaut man sich den Bereich Wertpapierdepot und Wertpapierhandel an, so gibt es jedoch zwei unterschiedliche Gebühren, die man auf jeden Fall voneinander abgrenzen muss.

Und zwar handelt es sich dabei einerseits um die bereits erwähnten Depotgebühren und andererseits um die sogenannten Ordergebühren. Bei den Depotgebühren gibt es verschiedene Modelle, wann und in welchem Umfang die Banken und Online Broker diese Gebühren in Rechnung stellen. Zunächst einmal sollte man festhalten, dass es sich bei den Depotgebühren meistens um eine fixe Jahresgebühr handelt. Der Kunde und Depotinhaber zahlt dann pro Jahr einen festen Betrag, zum Beispiel 20 Euro. Allerdings ist deutlich zu bemerken, dass in den letzten Jahren immer mehr Banken und vor allem die Online Broker bereits häufig auf die Depotgebühren verzichten. Das kann entweder ein bedingungsloser Verzicht sein oder der Kunde muss eine bestimmte Bedingung erfüllen, wenn das Depot kostenlos sein soll.

Meistens sehen diese Bedingungen dann so aus, dass Wertpapiere mit einem bestimmten Mindestgegenwert auf dem Depot verbucht sein müssen oder der Kunde sollte einen oder zwei Trades im Quartal als Minimum in Auftrag geben. Sollten Bank bzw. Broker nicht auf die Depotgebühr als Jahresgebühr verzichten, so kann man mit Gebühren zwischen zehn und 50 Euro im Jahr rechnen. Neben der fixen Jahresgebühr gibt es bei der Depotgebühr aber noch eine zweite Variante, auch wenn diese heutzutage eher selten verwendet wird. Und zwar richtet sich die Depotgebühr in diesem Fall danach, ob und welche Bestandspositionen im Depot verbucht sind. Bei dieser Variante berechnet die pro Bestandsposition eine feste Gebühr, zum Beispiel fünf Euro.

Es kann aber auch so sein, dass sich die Höhe der Gebühr nach dem Gegenwert der Bestandsposition richtet. In dem Fall wird dann zum Beispiel eine Gebühr von 0,1 Prozent vom Gegenwert der Position berechnet. Wichtiger als die Depotgebühr ist für die meisten Kunden allerdings die Ordergebühr. Vor allem unter der Voraussetzung, dass man nicht nur einmal oder zweimal im Jahr mit Wertpapieren handelt, sind die Ordergebühren fast immer ein größerer Kostenfaktor als die Depotgebühren. Denn bei den Ordergebühren kann es durchaus vorkommen, dass es zwischen Anbietern schon eine Differenz von zehn Euro oder mehr gibt, und das bei nur einer Order.
 
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