Montag, 27. März 2023

Einen PKW leasen - welche Voraussetzungen gelten?

Wenn ein neues Auto benötigt wird, steht der Käufer oft vor der Frage: "Barkauf, Finanzierung oder Leasing?". Eine Aussage darüber, was am sinnvollsten ist, kann man pauschal nicht treffen. Alle Möglichkeiten bieten individuelle Vor- und Nachteile. Im Besonderen wird im Folgenden das Leasing betrachtet.

Was ist Leasing überhaupt?

Beim PKW-Leasing gibt es in der Regel 3 Beteiligte, den Autoverkäufer, den Leasinggeber und den Leasingnehmer, d.h. den "Erwerber" des Fahrzeugs. Hierbei wird der Leasinggeber (die Leasingbank, Leasingunternehmen) Eigentümer des KFZ und der Leasingnehmer unmittelbarer Besitzer, da der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug gegen Zahlung einer Leasing-"Miete" überlässt.

Die Unterschiede zur Miete werden insbesondere durch folgende Tatsachen gekennzeichnet: Der Leasingnehmer muss sich, obwohl er auch nicht Eigentümer ist, im Gegensatz zum Mieter als solcher behandeln lassen, d.h. er trägt die Kosten der Wartung des KFZ, muss ggf. Sachmängel gegenüber dem Verkäufer geltend machen und trägt das Risiko der Beschädigung, bzw. des Verlustes des Fahrzeugs (z. Bsp. durch Diebstahl). Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit des Abschlusses eines Vollkaskoversicherung, welche aber meist eh in den Bedingungen des Leasingvertrages gefordert wird.

Leasing lohnt sich insbesondere für Unternehmer, da diese die Leasingraten sofort und in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen dürfen, im Gegensatz zum Kauf, bei welchem die Anschaffungskosten als AfA über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht werden können. Ein weiterer Aspekt, der den Kauf unattraktiv für Unternehmer macht, ist die Abschaffung der degressiven Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, welche nach dem 01.01.2008 angeschafft wurden.

Zwar erzielt man bei der Finanzierung über einen Bankkredit einen Vorteil beim Kaufpreis, da man als Barzahler auftreten und somit höhere Rabatte aushandeln kann, dennoch nutzen Unternehmen diese Möglichkeit der Finanzierung eines PKWs nur ungern, denn ein Bankkredit belastet immer den Kreditrahmen des Unternehmens. Somit könnten eventuell in anderen Unternehmensbereichen dringend benötigte Kredite aufgrund des erhöhten Fremdmittelbestandes gefährdet sein.

Für Privatleute lohnt sich ein Leasingkauf dagegen fast nie. Nur in wenigen Ausnahmefällen bieten sich auch für Privatleute günstige Leasingkonditionen, aber auch nur dann, wenn für den Leasingnehmer die Möglichkeit besteht das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit erwerben zu können.

Folgende häufige Leasingmodelle gibt es:

1. KFZ-Leasing mit Restwertabrechnung
Hierbei zahlt der Leasingnehmer in der Regel eine Sonderzahlung am Anfang, die laufenden Leasingraten und evtl. einen Restwertausgleich am Ende.

Diese Form birgt folgende Risiken: Wurde die Leasingrate zu hoch kalkuliert, der Restwert dafür zu niedrig kalkuliert, dann erhält man bei Laufzeitende nur 75 % der Differenz des Fahrzeugwertes ausgezahlt. 25 % gehen also verloren. Werden dagegen die Leasingrate zu niedrig und der Restwert zu hoch kalkuliert, dann zahlt der Leasingnehmer die volle Differenz zum tatsächlichen Restwert. Dies kann oft teuer werden.

Daher ist bei diesem Modell darauf zu achten, dass sowohl die Leasingraten, als auch der Restwert realistisch angesetzt wurden. Hier lohnt sich oft der Vergleich mehrerer Leasingangebote und die Recherche im Internet darüber welche Erfahrung andere Leasingnehmer des gleichen KFZ mit ihren Leasingraten und Restwerten gemacht haben.

2. KFZ-Leasing mit Kilometerabrechung
Hier trägt der Leasinggeber das Risiko des Restwertes. Bei dieser Leasingform sollte man aber darauf achten, dass die "erlaubten" Kilometer möglichst exakt kalkuliert wurden, da sonst bei Mehrkilometern hohe Nachzahlungen fällig werden und im Falle einer geringeren Fahrleistung man aber nur die "Restkilometer" nur anteilig erstattet bekommt.
 
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