Dienstag, 15. Oktober 2024

Autofinanzierung mittels Leasing

Für die Autofinanzierung gibt es ja grundsätzlich verschiedene Varianten. Die bekannteste und bei weitem am häufigsten eingesetzte Variante ist die Ratenzahlung mit Aufnahme eines Darlehens. Dabei bieten die Autobanken, die hinter den Händlern stehen, ihren Kunden und Käufern besonders günstige Zinsen und weitere Vergünstigungen bei der Finanzierung an. Mit vergleichsweise geringen Raten hat man sich nach einigen Jahren dann das eigene Auto finanziert. Dennoch erfreut sich auch das Leasing bei der Autofinanzierung einer wachsenden Beliebtheit.

Bekannt wurde es vor allen Dingen durch die zahlreichen Unternehmen, die die Autofinanzierung mit dem Leasing verfolgten. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen ist das Leasing als Form der Autofinanzierung eine sinnvolle Alternative. Denn diese können die monatlichen Leasingraten steuerlich geltend machen und sich alle zwei bis drei Jahre ein neues Auto mittels Leasing finanzieren. Insbesondere für Unternehmer, die sehr viel fahren müssen, lohnt sich diese Variante.

Wie sieht es allerdings bei Privatpersonen aus? Für diese wird das Leasing mittlerweile ebenfalls angeboten. Allerdings sollten sie sich stets bewusst sein, dass sie die Leasingraten im Gegensatz zu den Unternehmen nicht steuerlich geltend machen können. Vielmehr sind die Privatpersonen alleine für die Zahlung dieser Kosten verantwortlich, sie müssen sich ebenfalls darüber im Klaren sein, dass nach Ablauf des Leasings das Auto weiterhin Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Nur wenn sich der private Käufer entschließt, das Auto zu kaufen, wird er auch Eigentümer. Allerdings muss er zum Ende der Laufzeit dann eine sehr hohe Schlussrate zahlen oder er muss den Restwert mittels einer herkömmlichen Autofinanzierung in Raten abtragen.

Die Leasingraten haben das Auto nicht abgezahlt, sondern entsprechen lediglich den Gebühren, die für die Nutzung der Fahrzeuge angefallen sind. Deshalb sollten sich gerade private Käufer überlegen, ob das Leasing die richtige Variante der Autofinanzierung ist. Denn wird zum Beispiel ein bestimmter Restwert festgelegt, der dann nicht erreicht wird, so kann der Leasinggeber den entstandenen Verlust vom Leasingnehmer zurück verlangen.
 
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