Sonntag, 4. Mai 2025
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Nennwert und Nominalwert bei Anleihen
Zu den beliebten Anlageformen, die schon seit Jahrzehnten von vielen Anlegern genutzt werden, gehören definitiv auch Anleihen. Anleihen sind Schuldverschreibungen, die meistens von Banken, Unternehmen oder auch Staaten ausgegeben werden und in der Praxis häufig als Rentenpapiere oder kurz als Renten bezeichnet werden. Die meisten Anleihen können sich dadurch auszeichnen, dass sie einen festen Zinssatz verbriefen. Es gibt aber durchaus auch Anleihen, die mit einem variablen Zinssatz ausgestattet sind, sodass sich der Ertrag für den Kunden während der Laufzeit ändern kann. Was die Laufzeiten angeht, so sind diese je nach Anleihe durchaus sehr unterschiedlich.Es gibt zum Beispiel kurzfristige Laufzeiten von einem Jahr, während es auf der anderen Seite aber auch Rentenpapiere gibt, die mit sehr langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren ausgestattet sind. Neben dem Zinssatz und der Laufzeit ist es in erster Linie auch der Nominalbetrag, durch den sich die jeweilige Anleihe auszeichnen kann. Der Nominalbetrag wird auch als Nennbetrag bezeichnet und ist derjenige Betrag, der den Gegenwert der jeweiligen Anleihe angibt. Nahezu alle Anleihen werden zu diesem Nominalbetrag ausgegeben und am Ende der Laufzeit auch zum Nennwert zurückgezahlt. Was dies im Detail bedeutet, lässt sich beispielsweise an den bekannten Bundesanleihen verdeutlichen. Diese Bundesanleihen werden oftmals im Nominalbetrag von 1.000 Euro ausgegeben. Für den Kunden bedeutet dies, dass er 1.000 Euro aufwenden muss, um eine Anleihe des Bundes zu erwerben. Diese 1.000 Euro stellen gleichzeitig auch den Gegenwert der Anleihe dar, den der Kunde in Händen hält. Vom Nominalbetrag bzw. Nominalwert abzugrenzen ist hingegen der Kurswert, denn dieser kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Der Kurswert ergibt sich durch den Handel der Anleihe an der Börse und darüber hinaus haben Rendite bzw. Zinssatz und aktuelle Kapitalmarktzinsen ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung des Kurswertes. Sollte der Anleger die Anleihen nun vor deren Fälligkeit verkaufen wollen, so würde dies nicht zum Nominalwert erfolgen, sondern zum jeweils aktuellen Kurswert, falls die jeweilige Anleihe an der Börse gehandelt wird. Daher kann es durchaus vorkommen, dass eine Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000 Euro aufgrund des niedrigeren Kurswertes von beispielsweise 98 Prozent zu einem Gegenwert von 980 Euro verkauft wird. Nicht passieren kann dies, falls der Anleger bis zur Fälligkeit des Rentenpapieres abwartet, denn dann erfolgt die Rückzahlung in aller Regel zum Nominalwert, der Anleger würde also 1.000 Euro für die Anleihe erhalten. Grundsätzlich sind also sowohl der Nominalwert als auch der Kurswert von Bedeutung, wobei die Unterschiede vor allen Dingen dann zum Tragen kommen, wenn es um den vorzeitigen Verkauf des jeweiligen Wertpapieres geht.
Der Kurswert ergibt sich durch den Handel der Anleihe an der Börse und darüber hinaus haben Rendite bzw. Zinssatz und aktuelle Kapitalmarktzinsen ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung des Kurswertes. Sollte der Anleger die Anleihen nun vor deren Fälligkeit verkaufen wollen, so würde dies nicht zum Nominalwert erfolgen, sondern zum jeweils aktuellen Kurswert, falls die jeweilige Anleihe an der Börse gehandelt wird. Daher kann es durchaus vorkommen, dass eine Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000 Euro aufgrund des niedrigeren Kurswertes von beispielsweise 98 Prozent zu einem Gegenwert von 980 Euro verkauft wird. Nicht passieren kann dies, falls der Anleger bis zur Fälligkeit des Rentenpapieres abwartet, denn dann erfolgt die Rückzahlung in aller Regel zum Nominalwert, der Anleger würde also 1.000 Euro für die Anleihe erhalten. Grundsätzlich sind also sowohl der Nominalwert als auch der Kurswert von Bedeutung, wobei die Unterschiede vor allen Dingen dann zum Tragen kommen, wenn es um den vorzeitigen Verkauf des jeweiligen Wertpapieres geht.
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