Freitag, 25. April 2025
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Höhe der Einigungsgebühr bei Ratenzahlung
Immer mehr Menschen übernehmen sich finanziell. Sie kaufen Waren oder Dienstleistungen ein, auch wenn sie diese nicht bezahlen können. Nach einigen Mahnungen kommt dann häufig der Bescheid vom Gericht. Damit hat der Schuldner eine vollstreckbare Titulierung erwirkt. Auch der Gerichtsvollzieher wird in diesem Fall nicht mehr lange auf sich warten lassen.Bevor es soweit kommt, sollte man deshalb bereits auf die ersten Mahnungen reagieren. Oftmals kann man dem Gläubiger seine Situation darlegen und mit diesem eine Ratenzahlung vereinbaren. Man sollte dabei darauf achten, dass die Ratenzahlungsvereinbarung ausschließlich mit dem Gläubiger selbst getroffen wird. Denn sobald ein Anwalt ins Spiel kommt und an dieser Vereinbarung mitwirkt, kann es teuer werden. Dann wird für dessen Mitwirkung eine Einigungsgebühr erhoben. Diese soll unterstützend dazu dienen, dass eine weitere Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nötig wird.
Generell darf die Einigungsgebühr daher nur dann erhoben werden, wenn ein Anwalt auch tatsächlich mit gearbeitet hat. Ein Inkassobüro hingegen, welches nur einen standardisierten Vertrag auf Ratenzahlung aufsetzt, kann diese Gebühren nicht einfordern. Denn in dem Fall hat mit Sicherheit kein Anwalt mitgewirkt, was die Erhebung der Einigungsgebühr einfach unrechtens macht.
Auch sind Fälle bekannt, in denen eine Ratenzahlung direkt mit dem Gläubiger vereinbart worden war, oder auch mit dem Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger wollte dann auch die Einigungsgebühr noch vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, der sich jedoch weigerte. In diesem Fall war es eindeutig so, dass der Gerichtsvollzieher oder der Gläubiger die Ratenzahlungsvereinbarung ohne Mithilfe eines Anwalts vereinbart haben. Deshalb konnte die Gebühr nicht mit eingetrieben werden.
Die genaue gesetzliche Regelung über die Einigungsgebühr und deren Höhe kann man ebenfalls im Gesetz nachlesen. Hier wird bestimmt, welche Möglichkeiten gegeben sind. Generell sollte man sich bei strittigen Fragen rund um die Einigungsgebühr allerdings mit dem eigenen Anwalt in Verbindung setzen. Die Gesetzeslage ist nicht immer ganz eindeutig und für Laien zudem nur schwer verständlich. Insofern kann der Rat eines professionellen Anwalts mit Sicherheit für mehr Klarheit sorgen.
Auch sollte man bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, die offensichtlich ohne Anwalt erstellt wurde, Einspruch gegen die Einigungsgebühr erheben. Denn diese zu berechnen, ist dann nicht rechtens und sollte auch nicht bezahlt werden. Eine genaue Prüfung ist aber auch hier unbedingt vonnöten, um sich seiner Sache auch sicher sein zu können. Denn landet der Streit über die Einigungsgebühr vor Gericht, möchte man ja dann auch Recht bekommen.
Generell darf die Einigungsgebühr daher nur dann erhoben werden, wenn ein Anwalt auch tatsächlich mit gearbeitet hat. Ein Inkassobüro hingegen, welches nur einen standardisierten Vertrag auf Ratenzahlung aufsetzt, kann diese Gebühren nicht einfordern. Denn in dem Fall hat mit Sicherheit kein Anwalt mitgewirkt, was die Erhebung der Einigungsgebühr einfach unrechtens macht.
Auch sind Fälle bekannt, in denen eine Ratenzahlung direkt mit dem Gläubiger vereinbart worden war, oder auch mit dem Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger wollte dann auch die Einigungsgebühr noch vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, der sich jedoch weigerte. In diesem Fall war es eindeutig so, dass der Gerichtsvollzieher oder der Gläubiger die Ratenzahlungsvereinbarung ohne Mithilfe eines Anwalts vereinbart haben. Deshalb konnte die Gebühr nicht mit eingetrieben werden.
Die genaue gesetzliche Regelung über die Einigungsgebühr und deren Höhe kann man ebenfalls im Gesetz nachlesen. Hier wird bestimmt, welche Möglichkeiten gegeben sind. Generell sollte man sich bei strittigen Fragen rund um die Einigungsgebühr allerdings mit dem eigenen Anwalt in Verbindung setzen. Die Gesetzeslage ist nicht immer ganz eindeutig und für Laien zudem nur schwer verständlich. Insofern kann der Rat eines professionellen Anwalts mit Sicherheit für mehr Klarheit sorgen.
Auch sollte man bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, die offensichtlich ohne Anwalt erstellt wurde, Einspruch gegen die Einigungsgebühr erheben. Denn diese zu berechnen, ist dann nicht rechtens und sollte auch nicht bezahlt werden. Eine genaue Prüfung ist aber auch hier unbedingt vonnöten, um sich seiner Sache auch sicher sein zu können. Denn landet der Streit über die Einigungsgebühr vor Gericht, möchte man ja dann auch Recht bekommen.
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