Freitag, 25. April 2025
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Beim Versandhaus mit Ratenzahlung bezahlen
Das Bestellen von Waren über ein Versandhaus, egal ob über Katalog oder online, wird heutzutage immer beliebter. Nicht nur Kleidung und Haushaltsgeräte werden hier gekauft, auch Möbel, Technik und vieles mehr. Doch gerade wenn es um größere Anschaffungen wie die Möbel geht, können viele Käufer die Summe nicht auf einmal bezahlen. Dies haben auch die Versandhäuser erkannt und bieten deshalb verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an.So kann man zum Beispiel von einer Zahlpause Gebrauch machen. Hierbei bestellt man die Ware, zahlt sie aber erst, je nach Vereinbarung, einige Wochen oder gar Monate später. Üblich ist dabei eine Zahlpause von 100 Tagen. Wichtig ist, dass diese Zahlpause nur gegen einen Aufschlag von etwa zwei bis drei Prozent des Kaufpreises gewährt wird. Zudem muss eine ausreichende Bonität des Käufers gegeben sein, die meist durch eine Schufa Abfrage geklärt wird.
Eine andere Variante ist die Ratenzahlung, die ebenfalls von vielen Versandhäusern mittlerweile angeboten wird. Der Käufer hat hier die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen. Diese liegen in der Regel zwischen drei und 24 Monaten. Je nach gewünschter Anzahl der Raten wird hier ein unterschiedlicher Zinsaufschlag fällig, der den Kaufpreis der Waren verteuert. Dieser sinkt, je länger die Laufzeit. Das heißt aber nicht, dass bei einer Ratenzahlung über 24 Monate ein geringerer Aufschlag als bei einer kürzeren Laufzeit entsteht. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Ratenzahlung wird dabei ebenfalls nur dann gewährt, wenn der Käufer über eine ausreichende Bonität verfügt. Auch hier spielt die Abfrage der Schufa wieder eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Varianten. Entweder tritt das Versandhaus selbst als Darlehensgeber auf oder es arbeitet mit einem Kreditinstitut zusammen, welches das Darlehen vergibt. Dabei ist zu beachten, dass ein Darlehen, welches zweckgebunden für den Kauf der Waren beim Versandhaus aufgenommen wurde, auch wieder abgelöst werden kann, wenn man die Ware zurück schickt. Denn beim Kauf beim Versandhaus hat man grundsätzlich ein Rückgaberecht. Sollte dieses wahrgenommen werden, kann man auch vom Darlehensvertrag zurück treten.
Sollte man über negative Einträge bei der Schufa verfügen, so wird das Versandhaus einem die Ratenzahlung nicht bewilligen. In diesen Fällen kann man sich jedoch häufig einen Kleinkredit bei einem ausländischen Kreditinstitut besorgen. Dieser wird ohne Abfrage der Schufa gewährt. Allerdings muss man dafür einen festen, ungekündigten und unbefristeten Arbeitsplatz vorweisen können. Auch das Einkommen muss hoch genug sein, um das Darlehen termingerecht abzahlen zu können. Zudem muss man bei einem solchen schufafreien Darlehen aber auch mit höheren Zinsen rechnen, da sich der Darlehensgeber ohne die Schufa nicht so gut gegen das Kreditausfallrisiko absichern kann.
Eine andere Variante ist die Ratenzahlung, die ebenfalls von vielen Versandhäusern mittlerweile angeboten wird. Der Käufer hat hier die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen. Diese liegen in der Regel zwischen drei und 24 Monaten. Je nach gewünschter Anzahl der Raten wird hier ein unterschiedlicher Zinsaufschlag fällig, der den Kaufpreis der Waren verteuert. Dieser sinkt, je länger die Laufzeit. Das heißt aber nicht, dass bei einer Ratenzahlung über 24 Monate ein geringerer Aufschlag als bei einer kürzeren Laufzeit entsteht. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Ratenzahlung wird dabei ebenfalls nur dann gewährt, wenn der Käufer über eine ausreichende Bonität verfügt. Auch hier spielt die Abfrage der Schufa wieder eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Varianten. Entweder tritt das Versandhaus selbst als Darlehensgeber auf oder es arbeitet mit einem Kreditinstitut zusammen, welches das Darlehen vergibt. Dabei ist zu beachten, dass ein Darlehen, welches zweckgebunden für den Kauf der Waren beim Versandhaus aufgenommen wurde, auch wieder abgelöst werden kann, wenn man die Ware zurück schickt. Denn beim Kauf beim Versandhaus hat man grundsätzlich ein Rückgaberecht. Sollte dieses wahrgenommen werden, kann man auch vom Darlehensvertrag zurück treten.
Sollte man über negative Einträge bei der Schufa verfügen, so wird das Versandhaus einem die Ratenzahlung nicht bewilligen. In diesen Fällen kann man sich jedoch häufig einen Kleinkredit bei einem ausländischen Kreditinstitut besorgen. Dieser wird ohne Abfrage der Schufa gewährt. Allerdings muss man dafür einen festen, ungekündigten und unbefristeten Arbeitsplatz vorweisen können. Auch das Einkommen muss hoch genug sein, um das Darlehen termingerecht abzahlen zu können. Zudem muss man bei einem solchen schufafreien Darlehen aber auch mit höheren Zinsen rechnen, da sich der Darlehensgeber ohne die Schufa nicht so gut gegen das Kreditausfallrisiko absichern kann.
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