Freitag, 26. April 2024

Zahlungsfristen - offene Rechnung begleichen

Sobald man etwas kauft, entstehen hierfür natürlich auch Kosten. Diese Kosten werden in der Regel mittels einer Rechnung von dem liefernden Unternehmen angefordert. Die Rechnung kann dabei auf dem Postwege erfolgen, aber auch eine elektronische Rechnung ist möglich.

Erhält man eine Rechnung, egal auf welchem Weg, so sollte man in jedem Fall überprüfen, ob diese denn stimmt. Dafür ist es erforderlich, dass die Rechnung alle notwendigen Daten enthält. Dazu zählen der vollständige Name und die Anschrift des Empfängers, sowie des Rechnungsstellers. Zudem muss das leistende Unternehmen auch seine Steuernummer oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz UST-ID, angeben. Weiterhin ist eine Rechnungsnummer zwingend erforderlich. Auch die gelieferten Waren oder Dienstleistungen müssen entsprechend aufgeführt sein. Hier sollte man genau prüfen, ob die angegebenen Mengen und Preise mit den gelieferten Mengen übereinstimmen und mit den einst vereinbarten Preisen. Nur wenn diese Angaben enthalten sind, hat die Rechnung auch ihre Richtigkeit.

In der Regel wird das ausstellende Unternehmen auch ein Zahlungsziel auf der Rechnung bestimmen. Dieses liegt häufig zwischen 14 und 30 Tagen, sodass man hier innerhalb dieses Zeitraums die Rechnung begleichen muss. Der Ausgleich der Rechnung erfolgt dabei üblicherweise mit Überweisung, aber auch Lastschrift oder Dauerauftrag sind möglich.

Bei der Überweisung sollte man bedenken, dass man auch die zu erwartenden Banklaufzeiten einrechnet. Diese liegen innerhalb Deutschlands zwischen einem und drei Arbeitstagen. Nur wenn das Geld rechtzeitig auf dem Konto des Empfängers eingeht, kann man auch davon ausgehen, die Rechnung fristgerecht bezahlt zu haben. Ein Dauerauftrag hingegen ist nur dann möglich, wenn die Rechnung immer gleich hoch ist. Dies ist bei der Miete meist der Fall, die aber ohnehin keine gesonderte Rechnung erfordert. Bei der Lastschrift muss der Rechnungsempfänger dafür Sorge tragen, dass sein Konto zur vereinbarten Fälligkeit auch ausreichend gedeckt ist. Wird die Lastschrift mangels Deckung zurück gegeben, trägt der Kunde in der Regel auch die anfallenden Bankgebühren, sodass sich die Kosten erhöhen.

Grundsätzlich sollte man seine offenen Rechnungen dabei immer innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen bezahlen. Kann man dies aus finanziellen Gründen hingegen nicht, so muss man damit rechnen, dass eine Mahnung folgen wird, das Mahnverfahren hat begonnen. In diesen Fällen ist es ratsam, schnell zu reagieren und sich mit dem Rechnungssteller in Verbindung zu setzen, um eine gütliche Einigung zu treffen, die für beide Seiten vertretbar ist. So geht man weiterem Ärger und unnötigen Kosten in jedem Falle aus dem Weg und kann bei einer noch nicht allzu lange fälligen Rechnung zudem auch auf das Verständnis des Unternehmens hoffen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^