Samstag, 27. Juli 2024

60-Prozent-Marke bei der Immobilienfinanzierung beachten

Die Immobilienfinanzierung gibt zahlreichen Kreditsuchenden die Möglichkeit, den Kauf oder auch den Bau eines Objektes zu finanzieren. Die Baufinanzierung als solche ist eine relativ komplexe Finanzierung, sodass es für die meisten Kreditnehmer sinnvoll ist, sich diesbezüglich von ihrer Bank ausführlich beraten zu lassen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die nicht nur seitens des Kreditnehmers, sondern auch seitens der Bank berücksichtigt werden müssen. Ein wichtiger Faktor ist beispielsweise die sogenannte 60-Prozent-Marke, die bei der Immobilienfinanzierung eine nicht unerhebliche Rolle spielen kann. Diese 60-Prozent-Marke beinhaltet, dass viele Banken nur 60 Prozent des Verkehrswertes der jeweiligen Immobilie als Beleihungswert ansetzen.

Oftmals wird ein Immobiliendarlehen nur bis zu dieser 60-Prozent-Marke auf Basis einer erstrangigen Grundschuld vergeben. Für den Kunden hat die erstrangige Grundschuld vor allem den Vorteil, dass die Konditionen hier besonders günstig sind. Aktuell sind erstrangige Immobilienkredite zu einem Zinssatz von durchaus weniger als zwei Prozent erhältlich. Meistens reichen 60 Prozent des Verkehrswertes allerdings nicht aus, sondern der Kunde hat einen höheren Kapitalbedarf. Geht man beispielsweise davon aus, dass die Immobilie einen Verkehrswert von 300.000 Euro hat, so würde die erstrangige Grundschuld bzw. das erstrangige Darlehen nur einen Betrag von rund 180.000 Euro ausmachen. Verfügt der Kunde zum Beispiel über Eigenkapital in Höhe von 20 Prozent, so müssten weitere 20 Prozent über einen Immobilienkredit finanziert werden. Im Beispielfall wären dies 60.000 Euro, die zum Beispiel über ein nachrangiges Darlehen oder auf anderem Wege finanziert werden müssen.

Die 60-Prozent-Marke spielt bei der Immobilienfinanzierung deshalb eine große Rolle, weil es sich dabei gleichzeitig um den Beleihungswert handelt, mit dem die Bank den Wert des Objektes bewertet. Dass die Bank den Beleihungswert nicht mit dem Verkehrswert gleichsetzt, hat einfach den Grund, dass es natürlich bei Immobilien stets zu Preisschwankungen kommen kann. Ist eine Immobilie heute zum Beispiel 250.000 Euro wert, so kann es in einigen Jahren durchaus sein, dass der Wert auf 220.000 Euro gefallen ist. Daher beinhaltet der Beleihungswert der Bank im Grunde im Vergleich zum Verkehrswert einen bestimmten Risikoabschlag, der dafür sorgen soll, dass die Sicherheiten auch wirklich den Wert haben, den die Bank später zum eventuellen Geltendmachen der Forderung benötigt. Auch die Kreditsuchenden sollten diese 60-Prozent-Marke bei der Immobilienfinanzierung beachten. Denn außerhalb des erstrangigen Immobiliendarlehens steigen in aller Regel die Zinsen, sodass sich der Kunde auf höhere Kosten bzw. eine höhere monatliche Rate einstellen muss.
 
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