Donnerstag, 12. Juni 2025

Welche Aufgaben hat die Bankenaufsicht der EU?

Banken unterliegen in nahezu allen Ländern Europas strengen Kontrollen, die durch die jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Auch in Deutschland ist das natürlich der Fall, denn hierzulande ist die BaFin mit verschiedenen Aufgaben betraut. Bisher ist es allerdings in der Eurozone so, dass jedes Land seine eigene Finanzaufsichtsbehörde hat. Dies soll sich in Zukunft zumindest insoweit ändern, als dass es eine übergeordnete Bankenaufsicht in der Europäischen Union geben soll. Die zukünftige Bankenaufsicht der EU wird dann ganz ähnliche Aufgaben haben, wie sie bereits jetzt von den einzelnen Aufsichtsbehörden der verschiedenen Mitgliedsstaaten wahrgenommen werden.

Die geplante EU-Bankenaufsicht wird dann für die Überwachung von rund 130 großen Banken zuständig sein, die sich in der Eurozone befinden. Ein Ziel der Schaffung dieser übergeordneten Behörde, die unter dem Dach der Europäischen Zentralbank agieren wird, ist die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der EU-Schuldenkrise. In dem Zusammenhang hat die Bankenaufsicht in erster Linie die Aufgabe, über 100 Banken zu überwachen, die ihren Hauptsitz in einem Euroland haben. Die Aufsichtsbehörde soll aber nicht nur für die Überwachung bereits bestehender Institute zuständig sein, sondern bei größeren Banken, die neu am Markt auftreten, soll auch die Genehmigung durchgeführt werden. Der Verbraucher und Bankkunde wird nach Meinung vieler Experten gar nichts von der neuen Finanzaufsicht mitbekommen, da die Überwachung und Kontrolle quasi im „Stillen“ stattfindet. Dennoch halten es die Experten durchaus für sinnvoll, eine solche Behörde ins Leben zu rufen, zumal die Kreditinstitute in Europa mittlerweile sehr eng miteinander verbunden bzw. vernetzt sind.

Eine Aufgabe der neuen EU-Bankenaufsicht könnte unter anderem auch darin bestehen, dass in regelmäßigen Abständen überprüft wird, ob die Banken die Vorgaben bezüglich der Eigenkapitalquote tatsächlich einhalten. Eine ausreichende Eigenkapitalquote ist nämlich eine wichtige Basis dafür, dass Kreditinstitute möglichst stabil sind und auch kurzfristige Engpässe nicht zu einer Überschuldung oder sonstigen Problemen führen. Hierzulande überprüft die BaFin unter anderem ebenfalls, ob die leitenden Mitarbeiter (Vorstände, Geschäftsführer etc.) zur Führung des Kreditinstitutes geeignet sind. Dies geschieht allerdings meistens nur bei Gründung einer Bank, während laufende Kontrollen in dieser Hinsicht eher unüblich sind. Bei der EU-Bankenaufsicht könnte es jedoch durchaus gewünscht sein, dass eine derartige Überprüfung eventuell in regelmäßigen Abständen vorgenommen wird.
 
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