Mittwoch, 6. November 2024
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Ein Sparbuch auflösen
Ein Sparbuch nennt auch heute noch fast Jeder sein Eigen. Doch will man sich von diesem aufgrund der oft recht niedrigen Zinsen trennen, stellt sich die Frage, wie man denn ein Sparbuch auflöst. Doch auch das ist eigentlich problemlos möglich. Die meisten Sparbücher sind heutzutage mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ausgestattet. Das heißt, man muss das Sparbuch drei Monate bevor man es auflösen kann, kündigen. Andernfalls kann man es nicht komplett leer räumen. Für diese Sparbücher gilt andererseits aber auch, dass man monatlich bis zu 2.000 Euro abheben darf.Will man mehr Geld abheben, so verlangen die Banken hierfür Vorschusszinsen. Diese errechnen sich aufgrund der gewährten Guthabenzinsen beim Sparbuch und betragen je ein Viertel dieser Zinsen. Bevor man nun jedoch noch einen Teil dieser meist ohnehin sehr geringen Zinsen an die Bank abtritt, nur um etwas früher an das Geld heran zu kommen, sollte man sich doch eher dazu entschließen, die Kündigungsfrist einzuhalten. Während der dreimonatigen Kündigungsfrist kann man ja dennoch jeden Monat bis zu 2.000 Euro vom Sparbuch abheben. Wer hingegen nicht so viel Geld auf dem Sparbuch hat, der muss dieses oft auch gar nicht auflösen. Hier reicht es schon, das gesamte Geld bis auf einen Euro, bei einigen Banken auch etwas mehr, in jedem Fall aber verschwindend geringe Summen, abzuheben.
Für die Kündigung eines Sparbuchs ist es meist aber auch erforderlich, dass man im Besitz des Sparbuchs ist. Kann man das Sparbuch nicht vorlegen, was insbesondere bei Sparbüchern für Kinder der Fall ist, die längst in Vergessenheit geraten sind und durch die man nach über 20 Jahren nur durch Zufall erfährt, wird es ungleich schwieriger, das Sparbuch aufzulösen. In diesen Fällen muss erst einmal nachgewiesen werden, dass man auch der rechtmäßige Besitzer ist, so zumindest argumentieren die Banken. Dass das aber so nicht stimmt, zeigt die Möglichkeit, dass Jedermann Geld abheben kann, wenn er das Sparbuch vorweist. Insofern kann man auch eine Verlustmeldung bei der Bank veranlassen, in der man bestätigt, das Sparbuch verloren zu haben. Dann kann man mit Hilfe des Ausweises identifiziert, das Sparbuch auch auflösen, wenn man es nicht mehr findet oder besitzt.
Einige Sparbücher, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, um für die Kinder oder Enkel zu sparen, sind auch noch mit deutlich längeren Kündigungsfristen, teils bis zu 48 Monaten, ausgestattet. Hier empfiehlt es sich, das persönliche Gespräch mit der Bank zu suchen, um zu klären, ob man diese lange Kündigungsfrist nicht irgendwie umgehen kann.
Für die Kündigung eines Sparbuchs ist es meist aber auch erforderlich, dass man im Besitz des Sparbuchs ist. Kann man das Sparbuch nicht vorlegen, was insbesondere bei Sparbüchern für Kinder der Fall ist, die längst in Vergessenheit geraten sind und durch die man nach über 20 Jahren nur durch Zufall erfährt, wird es ungleich schwieriger, das Sparbuch aufzulösen. In diesen Fällen muss erst einmal nachgewiesen werden, dass man auch der rechtmäßige Besitzer ist, so zumindest argumentieren die Banken. Dass das aber so nicht stimmt, zeigt die Möglichkeit, dass Jedermann Geld abheben kann, wenn er das Sparbuch vorweist. Insofern kann man auch eine Verlustmeldung bei der Bank veranlassen, in der man bestätigt, das Sparbuch verloren zu haben. Dann kann man mit Hilfe des Ausweises identifiziert, das Sparbuch auch auflösen, wenn man es nicht mehr findet oder besitzt.
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