Dienstag, 21. Januar 2025

Finanzierung der Ausbildung - staatliche Hilfen

Wer heute eine Ausbildung erhält, der kann sich schon mehr als nur glücklich schätzen. Denn generell sind Ausbildungsplätze mittlerweile zur Mangelware geworden, was bedeutet, dass hier eine enorme Unterversorgung für die Suchenden von Lehrstellen besteht. Hat man es dennoch geschafft, eine Ausbildung zu finden, so ist diese nicht selten weit von der Heimat entfernt gelegen. Es ist damit unumgänglich, in die Nähe des Ausbildungsbetriebs zu ziehen, sich dort eine kleine Wohnung oder ein Zimmer zu nehmen. Dass dieses aufgrund der meist nur sehr gering ausfallenden Ausbildungsvergütung kaum möglich ist, dürfte wohl ebenfalls Jedermann klar sein.

Dennoch sieht es hier so aus, dass man sich mit Hilfe staatlicher Mittel durchaus ein Zimmer oder eine Wohnung am Ausbildungsort nehmen kann. Dabei steht Auszubildenden das BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe zu. Diese kann bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, wo es spezielle BAB Stellen gibt, die ebenfalls genaue Auskünfte geben können, welche Voraussetzungen man für die Gewährung des BAB erfüllen muss. Hierbei spielen nämlich auch die Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle.

Ferner können die Geschwister, die noch zu Hause leben und zu deren Unterhalt die Eltern verpflichtet sind, von diesem Einkommen noch mit abgezogen werden. Ebenso muss die voraussichtliche Ausbildungsvergütung angegeben werden, da sich die Höhe des BAB auch nach dieser richtet. Wer kein BAB erhalten kann, der sollte ebenso versuchen, Bafög zu beantragen, was unter Umständen auch für Auszubildende und nicht nur für Studenten gewährt wird. Dabei ist es wichtig, dass die Einkommen der Eltern sowie das eigene Einkommen ebenfalls mit übernommen werden. Der erste Weg sollte jedoch immer über das BAB führen, einfach aus dem Grunde weil neben den Kosten für die Wohnung auch noch diejenigen getragen werden können, die für die Fahrten zur Ausbildungsstätte, für regelmäßige Heimfahrten usw. entstehen.

Am einfachsten ist es, man erkundigt sich hier bei der für einen selbst zuständigen Behörde. So wird man mit Sicherheit noch die genauesten Informationen erhalten können, was einem als Auszubildender zusteht. Ebenfalls kann man Wohngeld beantragen, sollten die anderen Leistungen nicht ausreichen, doch auch hier müssen sämtliche Einkommensverhältnisse offen gelegt werden. Denn nur so passt es letztendlich, dass man seine Ausbildung absolvieren kann, selbst wenn diese fernab der eigenen Heimat stattfinden sollte.

Welche staatlichen Förderungen weiterhin in Anspruch genommen werden können, kann ebenfalls die Agentur für Arbeit mitteilen, da man hier aber immer genau nachfragen muss, sollte man sich vorab im Netz erkundigen. Denn dort finden sich zahlreiche Informationen zu den unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten.
 
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