Freitag, 25. April 2025

Für die Unterhalt Zahlung ein Darlehen aufnehmen?

Viele Eltern müssen Unterhalt zahlen, aber auch der Ehegatten Unterhalt ist nicht zu unterschätzen. Dazu ist zunächst einmal zu sagen, dass Eltern ihren Kindern gegenüber generell unterhaltspflichtig sind. Meist wird hier der Naturalunterhalt gewährt und zwar in Form von einer Wohnung, etwas zum Essen und Kleidung für das Kind. Sollte eine Trennung der Eltern vonstatten gehen, so bleibt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, weiterhin über den Naturalunterhalt unterhaltspflichtig. Der andere Elternteil muss ab sofort Barunterhalt zahlen, also eine finanzielle Hilfe an den anderen Elternteil zahlen.

Dabei gibt es zwar keine gesetzlichen Regelungen, die den Unterhalt genau definieren, allerdings kann man davon ausgehen, dass die Gerichte sich bei der Festlegung von Kindesunterhalt auf die Düsseldorfer Tabelle beziehen. Bei dieser wird zunächst einmal das Einkommen des Unterhaltspflichtigen betrachtet. Hierbei spielt das Nettoeinkommen, welches um diverse Ausgaben bereinigt wird, heran gezogen. Aufgrund des Einkommens, der Anzahl der Kinder und deren Alter wird dann der Unterhalt festgesetzt. Davon ist nun noch das Kindergeld abzuziehen.

Diesen Unterhalt muss der unterhaltspflichtige Elternteil generell bezahlen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn ihm noch ein gewisser Selbstbehalt, der bei ca. 900 Euro für Erwerbstätige und 770 Euro für Erwerbslose liegt, verbleibt. Würde dieser Selbstbehalt unterschritten, sofern der volle Kindesunterhalt gezahlt wird, so muss dieser angepasst werden. Allerdings werden Schulden beispielsweise, die noch bestehen, grundsätzlich nicht mit angerechnet. Ausnahmen sind Schulden für eine Immobilie, wodurch der Vorteil entsteht, dass keine Mietzahlungen zu leisten sind.

Grundsätzlich ist der unterhaltspflichtige Elternteil auch dazu verpflichtet, sich eine berufliche Tätigkeit mit einem entsprechenden Einkommen zu suchen. Wird der Unterhaltspflichtige aus eigenem Verschulden heraus arbeitslos, so verbleibt ihm nicht einmal der Selbstbehalt, weil dann sein Einkommen fiktiv errechnet wird. Es wird das Einkommen zugrunde gelegt, was er vor der selbst verschuldeten Erwerbslosigkeit bezogen hat. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil unverschuldet den Job verlieren, ist er ebenfalls gezwungen, sich nach einer neuen Beschäftigung umzusehen. Tut er dies nicht im erforderlichen Maße, so wird das Einkommen, welches erzielt werden könnte, bei der Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt.

Ein Darlehen muss man aber generell nicht aufnehmen, um den Unterhalt zu bezahlen. Dieser wird immer so berechnet, dass die Selbstbehalte pro Person noch bestehen bleiben, sodass das Darlehen höchstens für andere Anschaffungen aufgenommen werden muss. Allerdings wird die Rate zur Abzahlung dieses den zu zahlenden Unterhalt nicht weiter verringern, denn es handelt sich hier nicht um etwas unbedingt Notwendiges. Die Kinder haben bei Unterhaltsfragen immer absoluten Vorrang, auch wenn nicht verlangt werden kann, ein Darlehen für die Unterhaltszahlung aufzunehmen.
 
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