Freitag, 25. April 2025

Trotz Sozialhilfe ein Darlehen bekommen?

Viele Menschen in der Bundesrepublik beziehen heute bereits Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld II. Die Frage, ob man ein Darlehen bekommt, stellt sich dabei ebenso vielen der betroffenen Personen. Grundsätzlich muss man hier zwischen verschiedene Darlehen unterscheiden. Ein Darlehen von einer Bank wird man bei Bezug von Sozialhilfe beispielsweise generell nicht erhalten. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass die Banken die Sozialhilfe, die zwar ein regelmäßiges Einkommen darstellt, nicht als Sicherheit anerkennen. Die Sozialhilfe deckt gerade den unbedingt notwendigen Lebensunterhalt, aber keinesfalls die Raten für ein Darlehen, kann von daher also nicht als ausreichende Absicherung für die Bank gelten.

Hier gilt, dass ein Sozialhilfe Empfänger generell erst einmal kein Darlehen erhalten wird. Eine Möglichkeit, dennoch an ein Bankdarlehen zu kommen, bestünde gegebenenfalls, sofern eine anderweitige Sicherheit vorgelegt werden kann. Besitzt der Sozialhilfe Empfänger beispielsweise ein eigenes Haus und bietet dieses als Sicherheit an, so kann die Bank dennoch zu seinen Gunsten entscheiden. Gleiches gilt, sollte ein Bürge gefunden werden, der über eine saubere Schufa und ein ausreichend hohes Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit verfügt. In diesen Fällen können also auch Sozialhilfe Empfänger ein Darlehen erhalten, allerdings sollte man sich gut überlegen, ob dieses zurück gezahlt werden kann oder man wirklich sein Heim dafür aufs Spiel setzt.

Eine weitere Möglichkeit, trotz Sozialhilfe ein Darlehen zu bekommen, besteht darin, dass man beim Sozialamt, bzw. der Bundesagentur für Arbeit einmal nachfragt. Mitunter sind hier, insbesondere für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, zinslose Darlehen möglich. Diese werden meist in begrenzter Höhe und nur für ganz bestimmte Ausgaben vergeben. Der Antragsteller kann zum Beispiel ein zinsloses Darlehen erhalten, wenn er eine Tätigkeit aufnimmt, um den Zeitraum zwischen der ersten Gehaltszahlung und der letzten Zahlung der Sozialhilfe finanziell überbrücken zu können. Ebenso können Darlehen für eine Weiterbildung oder den Führerschein gewährt werden, sofern dadurch eine Tätigkeit aufgenommen werden kann. Gleiches gilt, sollte eine Nachzahlung der Nebenkosten anstehen oder ähnliches.

Die genauen Informationen über die Möglichkeiten eines Darlehens als Sozialhilfe Empfänger wird man jedoch bei den zuständigen Behörden erfahren. Diese sind verpflichtet, Auskunft über derlei Möglichkeiten zu geben und die Sozialhilfe Empfänger diesbezüglich ausführlich und umfassend zu beraten. Deshalb sollte man sich im Falle einer notwendigen Darlehensaufnahme in jedem Fall mit seinem zuständigen Sachbearbeiter reden und das Ganze abklären. Auf normalem Wege, über eine Bank und ohne Stellung möglicher Sicherheiten hingegen, wird man auch kein Darlehen erhalten, da die Sozialhilfe Empfänger generell als Personen mit schlechter Bonität angesehen werden.
 
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