Freitag, 25. April 2025

Was passiert mit einem Darlehen bei der Scheidung?

Scheidungen gibt es in den besten Familien. Heute wird statistisch gar ein Drittel aller Ehen geschieden. Doch was passiert in diesen Fällen mit einem Darlehen, welches während der Ehe aufgenommen wurde? Hier muss man grundsätzlich unterscheiden. Hatte einer der Partner das Darlehen alleine aufgenommen, ohne dass der andere Partner als Kreditnehmer oder Bürge in diesem auftaucht, so muss er dieses auch alleine zurück zahlen. Sollten beide Ehepartner gemeinsam ein Darlehen aufgenommen haben, so muss man sich entscheiden, dieses vorab zurück zu zahlen, wodurch allerdings meist eine Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken verlangt werden kann. Andererseits kann man das Darlehen auch weiter laufen lassen und beide Partner zahlen ihren jeweiligen Anteil der monatlichen Rate.

In letzterem Fall wird es sich allerdings um eine gütliche Trennung handeln, da andernfalls ein solches Vorgehen nicht möglich sein wird. Weiterhin sollte man beachten, dass man den Partner nicht für ein Darlehen belangen kann, welches er nicht mit unterschrieben hat und für das er sich nicht verbürgt hat. Möglich ist ein Belangen des Partners nur dann, wenn dieser im Vertrag mit benannt wird.

Andernfalls kann mit den Darlehen bei der Scheidung nicht viel passieren. Sie werden aber manchmal hinzugezogen, wenn es um die Unterhaltsverpflichtungen der Partner einander gegenüber geht. Denn hier gilt, dass die Darlehenausgaben dem jeweiligen Partner, der diese tragen muss, auch entsprechend angerechnet werden als Ausgaben. Das heißt, sein Einkommen wird dadurch verringert und er muss weniger Unterhalt an den anderen Partner zahlen.

Da aber gerade die Unterhaltszahlungen oftmals zum Streitthema werden, sollte man sich hier einen entsprechenden Fachanwalt zu Rate ziehen. Dieser kann genaue Informationen geben, welche Möglichkeiten es zum Unterhaltsrecht gibt und welche nicht. Auch weiß er, was man bei noch bestehenden Darlehen aus der Ehe tun muss und was es hierbei genau zu beachten gilt. Ebenfalls kann er oftmals zwischen den beiden Parteien schlichten und so zu einer gütlichen Einigung führen. Ebenfalls kann der Rat durch den Anwalt auch einige Kosten sparen helfen. Hier sollte man sich also wirklich die professionelle Hilfe eines solchen Experten suchen, zumal das Unterhalsrecht zu den kompliziertesten Angelegenheiten überhaupt gehört.

Mit den Banken sollte man bei gemeinsamen Darlehen oder vorliegenden Bürgschaften nochmals gesondert in Verhandlungen treten. Evtl. kann man aus der Bürgschaft heraus oder die Darlehen anderweitig ablösen. Hier sollte man eben Verhandlungsgeschick spielen lassen und entsprechende bessere Konditionen oder eine Auflösung des Vertrages beantragen. Was möglich ist und was nicht, wird die Bank sicher entsprechend mitteilen können.
 
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