Mittwoch, 12. Februar 2025
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Mit der Darlehen Tilgung in Verzug geraten
Fast jeder Mensch hatte mittlerweile schon einmal ein Darlehen. Oftmals kommt man nach dessen Bezahlung wieder in die Lage, ein solches zu benötigen. Im Grunde ist auch die erneute Aufnahme eines Darlehens kein Problem. Schließlich wird man dieses so abschließen, dass man auch die entsprechenden Raten bezahlen kann. Die Raten dienen der Rückführung des Darlehens selbst und der Zahlung der hierfür anfallenden Zinsen. Doch was ist, wenn man die Raten eines Tages nicht mehr bezahlen kann? Hier muss man zwischen den verschiedenen Gründen unterscheiden, aus denen man nicht mehr zahlen kann.Sollte der Arbeitgeber beispielsweise den Lohn nicht pünktlich zahlen, so kann man davon ausgehen, dass dieser in jedem Fall noch nachgezahlt werden wird. Selbst wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, kann der Arbeitnehmer sein Geld noch erhalten. In diesen Fällen hilft es, man spricht einfach mit der Bank, die das Darlehen gewährt hat und bittet sie um einen Zahlungsaufschub. Erklärt man die Sachlage früh genug, sollte dies kein Problem sein. Oft ist auch eine Senkung der monatlichen Raten für das Darlehen möglich, um so für eine Entlastung des eigenen Budgets zu sorgen.
Wer sich allerdings nicht rechtzeitig mit seinem Darlehensgeber in Verbindung setzt, dem kann auch die eine oder andere böse Überraschung drohen, sollte er mit der Tilgung des Darlehens in Verzug geraten. So kann das gesamte Darlehen aufgekündigt und sofort fällig gestellt werden. Ebenso ist es möglich, dass die Bank nach mehrfachen erfolglosen Mahnungen und der Fälligstellung des Darlehens einen Mahnbescheid veranlasst, dem kurz darauf der Vollstreckungbscheid folgt. Wenn auch dieser keine Früchte trägt, beim jeweiligen Darlehensnehmer keine Pfändung diverser Wertgegenstände möglich ist, wird meist das Konto oder der Arbeitslohn gepfändet. So erhält die Bank zumindest Teilzahlungen, die auf Dauer gesehen das Darlehen ebenfalls sinken lassen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um ein Darlehen für eine Immobilie handelt. In diesen Fällen wird oftmals die Zwangsversteigerung durchgeführt. Bei einer solchen wird das Haus bewertet, ein Mindesgebot wird seitens der Bank festgelegt und das Haus wird an den Meistbietenden versteigert. Ist das Höchstgebot der Bank noch zu niedrig, so kann mitunter auch noch ein zweiter bzw. dritter Versteigerungstermin stattfinden. Aus den Erlösen der Versteigerung darf sich die Bank dann bedienen, wobei hier aber häufig nicht das gesamte Darlehen mit ausgeglichen werden kann. Den Restbetrag müssen die Schuldner dann trotzdem zahlen, obwohl das Haus, für welches das Darlehen einst aufgenommen wurde, ja schon weg ist.
Wer sich allerdings nicht rechtzeitig mit seinem Darlehensgeber in Verbindung setzt, dem kann auch die eine oder andere böse Überraschung drohen, sollte er mit der Tilgung des Darlehens in Verzug geraten. So kann das gesamte Darlehen aufgekündigt und sofort fällig gestellt werden. Ebenso ist es möglich, dass die Bank nach mehrfachen erfolglosen Mahnungen und der Fälligstellung des Darlehens einen Mahnbescheid veranlasst, dem kurz darauf der Vollstreckungbscheid folgt. Wenn auch dieser keine Früchte trägt, beim jeweiligen Darlehensnehmer keine Pfändung diverser Wertgegenstände möglich ist, wird meist das Konto oder der Arbeitslohn gepfändet. So erhält die Bank zumindest Teilzahlungen, die auf Dauer gesehen das Darlehen ebenfalls sinken lassen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um ein Darlehen für eine Immobilie handelt. In diesen Fällen wird oftmals die Zwangsversteigerung durchgeführt. Bei einer solchen wird das Haus bewertet, ein Mindesgebot wird seitens der Bank festgelegt und das Haus wird an den Meistbietenden versteigert. Ist das Höchstgebot der Bank noch zu niedrig, so kann mitunter auch noch ein zweiter bzw. dritter Versteigerungstermin stattfinden. Aus den Erlösen der Versteigerung darf sich die Bank dann bedienen, wobei hier aber häufig nicht das gesamte Darlehen mit ausgeglichen werden kann. Den Restbetrag müssen die Schuldner dann trotzdem zahlen, obwohl das Haus, für welches das Darlehen einst aufgenommen wurde, ja schon weg ist.
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