Freitag, 25. April 2025
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Wann muss man eine Rechnung begleichen?
Entscheidet man sich zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen, so muss man diese natürlich auch bezahlen. In der Regel werden die Waren im Laden gekauft und hier auch gleich bezahlt. In einigen Fällen wird man vom Anbieter aber auch eine Rechnung erhalten. Auf dieser ist dann auch der Fälligkeitstag angegeben, bis zu welchem die Rechnung beglichen werden muss, was üblicherweise per Überweisung geschieht.Doch muss man die Rechnung tatsächlich innerhalb des angegebenen Zahlungsziels begleichen oder kann man sie auch noch einen Moment länger liegen lassen? Man hört ja oft, dass die Firmen ihre Rechnungen oft monatelang anmahnen, ohne dass dem Schuldner dabei etwas geschieht. Dennoch, hier ist Vorsicht geboten. Denn die Unternehmen werden in der Regel nur eine gewisse Zeit die Geduld aufbringen, eine erste, zweite, in einigen Fällen auch eine dritte Mahnung zu schicken. Doch danach geht der Vorgang meist zum Inkassobüro, wodurch weitere Kosten entstehen.
Deshalb ist es sinnvoller, seine Rechnungen immer innerhalb des Zahlungsziels auszugleichen. Sollte dies aufgrund eines finanziellen Engpasses einmal nicht mehr möglich sein, so sollte man sich unverzüglich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, am besten noch vor der Auslösung der ersten Mahnung. Denn in diesen Fällen kann man oft noch eine gütliche Einigung mit eben diesem treffen, in anderen Fällen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt ist dies meist nicht mehr möglich. Schildert man dem Unternehmen den finanziellen Engpass, kann man oft auf Verständnis hoffen und damit auch entsprechend beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist jedoch, dass man sich rechtzeitig mit dem Unternehmen in Verbindung setzt. Denn kommt man erst nach den ersten oder auch folgenden Mahnungen auf das Unternehmen zu, so wird dieses oft kein Verständnis mehr zeigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man auf die ersten Schreiben in keinster Weise reagiert hat.
Sollte man die Rechnung auch weiterhin nicht ausgleichen und ist der Vorgang schon beim Inkassobüro, so muss man auch die Kosten für dieses tragen. Mit der Zeit folgt dann sogar ein Mahnbescheid, auf den man ebenfalls noch reagieren kann und versuchen kann eine gütliche Einigung zu finden. Andernfalls folgt der Vollstreckungsbescheid, auch hier kann man noch Widerspruch einlegen. Tut man dies nicht, so wird der Gerichtsvollzieher unweigerlich vollstrecken, also wertvolle Besitztümer pfänden, evtl. auch den Lohn oder es kommt eine Kontenpfändung ins Haus geflattert. Man sieht also, es lohnt sich nicht, die Begleichung von Rechnungen auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr sollten diese schnellstens nach Erhalt, in jedem Fall aber innerhalb der Fälligkeit ausgeglichen werden.
Deshalb ist es sinnvoller, seine Rechnungen immer innerhalb des Zahlungsziels auszugleichen. Sollte dies aufgrund eines finanziellen Engpasses einmal nicht mehr möglich sein, so sollte man sich unverzüglich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, am besten noch vor der Auslösung der ersten Mahnung. Denn in diesen Fällen kann man oft noch eine gütliche Einigung mit eben diesem treffen, in anderen Fällen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt ist dies meist nicht mehr möglich. Schildert man dem Unternehmen den finanziellen Engpass, kann man oft auf Verständnis hoffen und damit auch entsprechend beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist jedoch, dass man sich rechtzeitig mit dem Unternehmen in Verbindung setzt. Denn kommt man erst nach den ersten oder auch folgenden Mahnungen auf das Unternehmen zu, so wird dieses oft kein Verständnis mehr zeigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man auf die ersten Schreiben in keinster Weise reagiert hat.
Sollte man die Rechnung auch weiterhin nicht ausgleichen und ist der Vorgang schon beim Inkassobüro, so muss man auch die Kosten für dieses tragen. Mit der Zeit folgt dann sogar ein Mahnbescheid, auf den man ebenfalls noch reagieren kann und versuchen kann eine gütliche Einigung zu finden. Andernfalls folgt der Vollstreckungsbescheid, auch hier kann man noch Widerspruch einlegen. Tut man dies nicht, so wird der Gerichtsvollzieher unweigerlich vollstrecken, also wertvolle Besitztümer pfänden, evtl. auch den Lohn oder es kommt eine Kontenpfändung ins Haus geflattert. Man sieht also, es lohnt sich nicht, die Begleichung von Rechnungen auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr sollten diese schnellstens nach Erhalt, in jedem Fall aber innerhalb der Fälligkeit ausgeglichen werden.
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