Dienstag, 29. April 2025

Beim ALG II Antrag Kontoauszüge vorweisen

Leider müssen ja zunehmend mehr Menschen heute ALG II beantragen, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Bei der Antragstellung wird von den beantragenden Personen gleich ein ganzer Berg von Unterlagen gefordert, die eingereicht werden müssen. Dazu gehören auch die Kontoauszüge der letzten Monate sowie die Unterlagen über evtl. bestehende Vermögen. Grundsätzlich müssen sämtliche angeforderten Unterlagen auch eingereicht werden, obwohl viele sich scheuen, die gesamten Kontoauszüge einzureichen.

Doch genau dies ist notwendig und es reicht nicht aus, nur die Auszüge vom Ende des Monats vorzuweisen, um ALG II zu erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die zuständigen Stellen der Gemeinde, die ALG II Anträge bearbeiten, prüfen anhand der gesamten Kontoauszüge, ob nicht doch noch anderweitige Einkünfte bestehen und auch wie hoch die tatsächlichen laufenden Ausgaben sind. Nur wenn die Ergebnisse aus der Prüfung der Kontoauszüge mit den Angaben im Antrag übereinstimmen, kann man auch entsprechend das ALG II gewährt bekommen.

Wer hier nicht sämtliche Kontoauszüge abgibt, wenn er den ALG II Antrag ausfüllt, der wird auch schnell verdächtigt, etwas verbergen zu wollen. Eine Schwärzung einzelner Beträge kann ebenfalls zu einem solchen Verdacht führen. Will man wirklich, dass die Behörden etwas nicht erfahren, so sollte man nur den Betreff, wie etwa den Liebesgruß des Partners schwärzen. Sollte allerdings ein Geldeingang des Partners auf den Kontoauszügen auftauchen, ist dieser auch vor den Behörden zu erklären und ob weiterhin mit diesen Eingängen zu rechnen ist. Auch hier gilt, dass nichts verschwiegen werden sollte, zumal die meisten Beträge so gering sind, dass sie ohnehin keinerlei Einfluss auf Hartz IV haben. Kommt es anders heraus, dass man noch zusätzliche Einnahmen hat, können die Behörden auch schnell allergisch reagieren.

Grundsätzlich sollten also alle Angaben beim ALG Antrag gründlich und ehrlich erfolgen. Auch kleinere Ersparnisse auf verschiedenen Sparkonten können in der Regel nicht angegriffen werden, da sie meist noch unter den Vermögensfreigrenzen liegen, die auch für ALG II Empfänger gelten. Insofern ist es in jedem Fall besser, gleich die Wahrheit zu sagen, als später anderweitig aufzufliegen und sich so eine Menge Ärger einzuhandeln. Viele Betroffene berichten bereits heute davon, dass sie die eine oder andere Einnahmequelle oder einen Vermögensgegenstand vergessen haben, beim ALG II Antrag anzugeben. Später kam es dann heraus und man hatte dadurch erhebliche Nachteile, einfach weil man die Beträge nicht rechtmäßig angegeben hatte. Insofern ist hierbei also oberste Vorsicht geboten, da man andernfalls auch schnell massive Probleme und Benachteiligungen erleben kann.
 
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