Freitag, 25. April 2025

Berechnung von Bereitstellungszinsen bei der Immobilienfinanzierung

Im Kreditbereich gibt es verschiedene Zinsarten, die nur unter bestimmten Umständen von den Banken berechnet werden. Dazu zählen im Bereich der Immobilienfinanzierung vor allem die so genannten Bereithaltungszinsen, die etwas besser unter der Bezeichnung Bereitstellungszinsen bekannt sind. Wie schon der Name verdeutlicht, hat die Berechnung dieser Zinsen etwas damit zu tun, dass die Banken einen Darlehensbetrag „bereit halten“ müssen. Solche Bereithaltungszinsen werden nur dann berechnet, wenn der Darlehensnehmer das zur Verfügung gestellte Kapital in Form des Immobilienkredites nicht unverzüglich nach Auszahlungsreife des Kredites auch abruft, sondern er mit der Inanspruchnahme des Kredites noch einige Zeit wartet.

Diese Wartezeit zwischen Auszahlungsreife und tatsächlicher Auszahlung der Darlehenssumme lassen sich die meisten Banken dann in Form der Bereitstellungszinsen bezahlen, weil das Bereithalten des Kapitals natürlich für die Bank einen gewissen Aufwand darstellt. In der Praxis kommt es zu einer Verzögerung vom Abruf der Darlehenssumme meistens dann, wenn der Kreditnehmer den Bau einer Immobilie nach Bauschritten zahlt, also nach und nach immer wieder einen Teil der Kreditsumme abruft. Aber auch beim Kauf von Immobilien kann es durch Verzögerungen natürlich dazu kommen, dass der Darlehensbetrag noch nicht sofort benötigt wird. Wie hoch die Bereithaltungszinsen sind und ab welchem Zeitraum die Bank überhaupt Bereitstellungszinsen berechnet, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut recht unterschiedlich. Zudem gibt es beim Teilabruf des Darlehensbetrages zwei verschiedene Systeme, auf welcher Basis die Bereithaltungszinsen berechnet werden. Manche Banken wählen hier die Methode, dass die Bereitstellungszinsen stets auf der Basis der ursprünglichen Darlehenssumme berechnet werden, auch wenn von dieser Kreditsumme bereits Teile abgerufen sind.

Die andere Variante ist für den Kunden günstiger, denn in diesem Fall werden die Zinsen nur von der jeweils noch nicht abgerufenen Darlehenssumme aus berechnet. Durchschnittlich kann man bezüglich der Höhe der Bereithaltungszinsen davon ausgehen, dass man ca. 0,25 Prozent an Zinsen pro Monat zahlen muss, und zwar für den Zeitraum bis zum vollständigen Abruf des Darlehensbetrages. Bei einer Darlehenssumme von 150.000 Euro würden also immerhin rund knapp 400 Euro im Monat an Bereithaltungszinsen anfallen, sodass man als Kreditnehmer natürlich so gut es geht vermeiden sollte, einen zu großen Zeitraum zwischen Auszahlungsreife des Darlehens und Inanspruchnahme verstreichen zu lassen. Bezüglich des Zeitpunktes, ab wann überhaupt Bereitstellungszinsen berechnet werden, gibt es größere Unterschiede zwischen den Banken. Zum Beispiel berechnen manche Banken erst ab einem Zeitraum von sechs Monaten zwischen Auszahlungsreife des Betrages und er tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Darlehensnehmer diese Zinsen, während andere Banken mitunter schon nach einem Monat die Bereithaltungszinsen berechnen. Mitunter lohnt hier also auch ein Vergleich der Anbieter, falls man bei Abschluss des Darlehensvertrages bereits weiß, dass sich die Inanspruchnahme verzögern könnte oder wahrscheinlich verzögern wird. Auf Basis des oben genannten Beispiels kann eine Differenz von fünf Monaten schon einen Betrag von rund 2.000 Euro ausmachen.
 
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