Freitag, 25. April 2025
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Definition und beispielhafte Abläufe beim Rembourskredit
Im Finanzierungsbereich nutzen viele private und gewerbliche Kunden Kredite, um bestimmten Vorhaben im Konsumbereich oder auch Investitionen finanzieren zu können. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kreditarten, die vor allen Dingen für den Privatkunden gedacht sind. Aber auch im Bereich gewerblicher Kunden stellt die Bank verschiedene Kredite zur Verfügung, die oftmals auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnitten sind. Besonders größere Unternehmen haben nicht selten auch wirtschaftliche Verflechtungen mit ausländischen Geschäftspartnern, sodass in diesem Zusammenhang ein reger Güter- und Dienstleistungsaustausch stattfindet.Insofern ist es eine logische Konsequenz, dass es auch einige Kreditarten gibt, die sich speziell auf die Verbindung zwischen inländischem Kunden und Geschäftstätigkeit im Ausland konzentrieren. Zu diesen Kreditarten kann man auf jeden Fall unter anderem den so genannten Rembourskredit zählen. Es handelt sich bei dem Rembourskredit um einen klassischen Kredit im Bereich des Außenhandelsgeschäftes, wie er schon seit vielen Jahren von Kunden in Anspruch genommen wird. Es handelt sich beim Rembourskredit in der Regel um einen relativ kurzfristigen Kredit, der eine Form des Dokumentenakkreditivs darstellt. Ein Dokumentenakkreditiv beinhaltet kurz beschrieben, dass gegen die Vorlage von bestimmten Dokumenten eine bestimmte Summe X an den Inhaber der Dokumente gezahlt werden muss.
Vor dem Abschluss des Rembourskredites steht jedoch zunächst ein Vertragsabschluss zwischen Importeur einerseits und Exporteur auf der anderen Seite. Dabei ist entscheidend, dass anschließend die Eröffnung des Rembourskredites stets von der Bank des Importeurs ausgehen muss. Insofern bekommt die Bank des Importeurs also von diesem die Order, einen solchen Rembourskredit zu eröffnen, und zwar zu Gunsten des jeweiligen Exporteurs als Geschäftspartner des Importeurs. Die Bank vom jeweiligen Importeur veranlasst nun, dass bei einer Bank im Lande des jeweiligen Exporteurs ein zuvor kurz erläutertes Dokumentenakkreditiv zu eröffnen ist. Die Bank im Land des Exporteurs wird im Zusammenhang mit dem Rembourskredit auch als Remboursbank bezeichnet. Die Laufzeit bei einem solchen Akkreditiv beträgt in den meisten Fällen rund drei Monate und der Sinn des Rembourskredites besteht in erster Linie darin, dass der Exporteur praktisch eine Garantie/Sicherheit einer Bank erhält, dass seine Waren nach Lieferung auch bezahlt werden.
Neben den Dokumenten gehört zum Rembourskredit auch noch der Wechsel, der von der Bank des Exporteurs (Remboursbank) akzeptiert wird, nachdem die Dokumente übergeben worden sind. Die Bank akzeptiert in dem Falle dann eine so genannte Tratte von Seiten des Exporteurs, der dadurch die Sicherheit erhält, dass er auch den vereinbarten Gegenwert seiner Lieferung erhält. Rechtlich betrachtet ist die Remboursbank dazu verpflichtet, den auf die gezogenen Wechsel am Verfalltag einzulösen. Der Akzeptnehmer ist jedoch aufgrund des Akzeptvertrages, welcher zwischen der Bank und dem Akzeptnehmer geschlossen wird dazu verpflichtet, dass er rechtzeitig dafür zu sorgen hat, dass der Wechsel-Betrag rechtzeitig auf seinem Konto zur Verfügung steht. Dadurch ist es in der Praxis meistens der Fall, dass die Bank selber kein eigenes Kapital „vorstrecken“ muss.
Vor dem Abschluss des Rembourskredites steht jedoch zunächst ein Vertragsabschluss zwischen Importeur einerseits und Exporteur auf der anderen Seite. Dabei ist entscheidend, dass anschließend die Eröffnung des Rembourskredites stets von der Bank des Importeurs ausgehen muss. Insofern bekommt die Bank des Importeurs also von diesem die Order, einen solchen Rembourskredit zu eröffnen, und zwar zu Gunsten des jeweiligen Exporteurs als Geschäftspartner des Importeurs. Die Bank vom jeweiligen Importeur veranlasst nun, dass bei einer Bank im Lande des jeweiligen Exporteurs ein zuvor kurz erläutertes Dokumentenakkreditiv zu eröffnen ist. Die Bank im Land des Exporteurs wird im Zusammenhang mit dem Rembourskredit auch als Remboursbank bezeichnet. Die Laufzeit bei einem solchen Akkreditiv beträgt in den meisten Fällen rund drei Monate und der Sinn des Rembourskredites besteht in erster Linie darin, dass der Exporteur praktisch eine Garantie/Sicherheit einer Bank erhält, dass seine Waren nach Lieferung auch bezahlt werden.
Neben den Dokumenten gehört zum Rembourskredit auch noch der Wechsel, der von der Bank des Exporteurs (Remboursbank) akzeptiert wird, nachdem die Dokumente übergeben worden sind. Die Bank akzeptiert in dem Falle dann eine so genannte Tratte von Seiten des Exporteurs, der dadurch die Sicherheit erhält, dass er auch den vereinbarten Gegenwert seiner Lieferung erhält. Rechtlich betrachtet ist die Remboursbank dazu verpflichtet, den auf die gezogenen Wechsel am Verfalltag einzulösen. Der Akzeptnehmer ist jedoch aufgrund des Akzeptvertrages, welcher zwischen der Bank und dem Akzeptnehmer geschlossen wird dazu verpflichtet, dass er rechtzeitig dafür zu sorgen hat, dass der Wechsel-Betrag rechtzeitig auf seinem Konto zur Verfügung steht. Dadurch ist es in der Praxis meistens der Fall, dass die Bank selber kein eigenes Kapital „vorstrecken“ muss.
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