Dienstag, 21. Januar 2025

Riester Rente Berechnung

Das Sparen in den genannten Riester Renten fördert der Staat durch Zulagen, die er ebenfalls in den Vertrag mit einzahlt. Die Zulage erhält man einmal als so genannte Grundzulage für sich selbst und einmal als Kinderzulage für jedes vorhandene Kind. Die Kinderzulage erhält im Normalfall die Mutter, sie kann aber auf Antrag der Eltern auch dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben werden. Gewährt wird die Kinderzulage solange auch Kindergeld für das Kind bezogen wird und beträgt pro Kind 185 EUR. Für Neugeborene ab 2008 gibt es sogar 300 EUR als Kinderzulage.

Die Grundzulage beträgt pro Person beträgt 154 EUR. Diese Beträge werden, sofern die Voraussetzung hierfür erfüllt ist einmal pro Jahr auf den Rentenvertrag des Versicherungsnehmers eingezahlt. Als Voraussetzung für diese Zulage muss der Versicherungsnehmer ab 2008 vier Prozent seines Bruttovorjahresgehalts als Beitrag für den Vertrag inklusive der Zulagen zu Grunde legen. Zahlt man als Kunde nicht die vollen vier Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres, werden auch nur in gleicher Relation die Zulagen gezahlt.

Beispiel:
Hat also jemand im Vorjahr 30.000 EUR verdient, ist der Beitrag für den Rentenvertrag 1.200 EUR pro Jahr. Davon werden dann die jeweiligen Zulagen abgezogen und der Rest verbleibt als der persönliche Eigenbeitrag. Also als Beispiel für den oben genannten Arbeitnehmer ziehen wir von den 1.200 EUR für ihn als Single 154 EUR ab, verbleiben 1046 EUR jährlich oder 87,17 EUR monatlich zu zahlen. So hat dieser Kunde eine Förderquote von ca. 12,83 Prozent.

Eine Hausfrau, förderberechtigt zum Beispiel über den Ehegatten zahlt nur den Mindestbeitrag von jährlich 60 EUR, da hier kein entsprechendes Einkommen herangezogen werden kann. Sie erhält für sich alleine schon eine Förderung von 154 EUR und bei einem weiteren Kind welches vor 2008 geboren wurde nochmals 185 EUR. Somit gehen insgesamt 399 EUR in diesen Rentenvertrag pro Jahr, von denen die Kundin aber nur 60 EUR selbst zahlen muss. Hier ergibt sich eine Förderquote von 84,96 Prozent. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehegatte selbst auch einen Riestervertrag hat.

Berechnung der Förderung durch Steuerersparnis (indirekte Förderung)

Vom Beitrag der Riester Rente kann im Bereich des Sonderausgabenabzugs maximal ein Betrag von 2.100 EUR (in 2008) geltend gemacht werden. Durch hieraus resultierend mögliche Steuerrückzahlungen ergibt sich ebenfalls eine entsprechende Förderung. Dieser gilt ausschließlich für einen jeden unmittelbar Zulagenberechtigten, das heißt in dem oben genannten Beispiel würde die Ehefrau keine Steuerförderung erhalten.

Allerdings kann nicht sowohl der Steuervorteil als auch die Förderzulage genutzt werden. Hier wird durch das Finanzamt geprüft, was sich für die Versicherten günstiger auswirkt, und entsprechend wird dann der Vertrag gefördert.
 
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