Freitag, 13. Dezember 2024

Das Sparbuch kündigen

In zahllosen Haushalten findet man auch heute noch das gute alte Sparbuch. Doch immer mehr Menschen erkennen auch, dass das Sparbuch keine wirklich sinnvolle Form der Geldanlage mehr ist. Denn hier findet doch eine äußerst geringe Verzinsung statt, die alles andere als rentabel ist. Deshalb soll das Geld auch nicht länger auf dem Sparbuch "versauern", sondern vielmehr auf lukrativere Konten umgeschichtet werden. Damit dies möglich ist, kann man das Geld vom Sparbuch abheben oder dieses kündigen.

Wichtig dabei ist, dass man monatlich maximal 2.000 Euro vom Sparbuch abheben kann, sofern es nicht gekündigt wurde. Für darüber hinaus gehende Beträge werden so genannte Vorschusszinsen fällig, die etwa ein Viertel des Zinssatzes betragen, der auf das Sparbuch gewährt wird. Zudem kann man das gesamte Geld vom Sparbuch nur dann abheben, wenn es gekündigt wurde. Andernfalls muss ein bestimmter Mindestbetrag darauf verbleiben, damit das Konto bestehen bleibt. Dieser liegt je nach Bank zwischen einem und fünf Euro. Hier sollte man sich die individuellen Vertragsbedingungen einmal genauer anschauen, um zu erfahren, wie das Ganze beim eigenen Sparbuch aussieht.

Will man das Sparbuch gänzlich auflösen, wird aber in jedem Fall eine Kündigung erforderlich, bei der man auch die in der Regel dreimonatige Kündigungsfrist einhalten muss. Die Kündigung sollte zur eigenen Sicherheit schriftlich erfolgen. Sie kann dann bei der Filiale direkt vor Ort abgegeben werden, man kann sie aber auch per Post versenden. Zur eigenen Sicherheit ist es dabei wichtig, dass man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt, um auch hier den Nachweis zu erhalten, dass die Kündigung auch angekommen ist. Weiterhin sollte man um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung bitten, wobei die Bank auch angeben sollte, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung denn dann greift und das Sparbuch entwertet wird.

Handelt es sich noch um ein körperliches Sparbuch, so ist dieses der Bank bei Auflösung zurück zu geben, damit niemand mehr Schindluder damit betreiben kann. Diese wird es dann entsprechend vernichten. Grundsätzlich erfolgt die Auflösung des Sparbuchs dabei kostenfrei. Mitunter versuchen einige Banken aber auch hier noch Kapital heraus zu schlagen. Sollte die eigene Bank dies versuchen, so ist es ratsam, sie darauf hinzuweisen, dass die Kündigung des Sparbuchs ja eigentlich kostenfrei ist. In der Regel wird die Bank auf diesen Hinweis eingehen und keine weiteren Gebühren mehr für die Kündigung verlangen, sodass man eigentlich davon ausgehen kann, dass einem durch die Kündigung bzw. Auflösung des Sparbuchs keine Kosten entstehen sollten.

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