Freitag, 13. Dezember 2024

Kündigung - Sparbuch auflösen

In fast jedem Haushalt liegt auch heute noch ein Sparbuch oder gar mehrere herum. Doch die Menschen merken, dass die Verzinsung auf dem Sparbuch kaum ausreicht, um die stetig steigende Inflation auszugleichen. Insofern entscheiden sie sich zunehmend häufiger, das Sparbuch einfach aufzulösen und das bereits gesparte Geld gewinnbringend anzulegen. Nur so kann dann auch gewährt werden, dass eine entsprechende Verzinsung für das Geld zustande kommt. Doch bevor man das bestehende Sparbuch leer räumen kann, muss man es erst einmal kündigen. Andernfalls müsste ein bestimmter Mindestbetrag auf dem Sparbuch stehen bleiben, was ebenfalls wenig sinnvoll ist.

Die meisten Sparbücher werden dabei heute mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ausgestattet. Das heißt, erst nach Ablauf dieser Kündigungsfrist kann man über das gesamte Guthaben auf dem Sparbuch verfügen. Will man dieses früher abheben und übersteigt das Guthaben einen Betrag von 2.000 Euro, so werden hierbei Vorschusszinsen fällig. Diese errechnen sich aus dem vereinbarten Zinssatz, der für das Sparbuch gewährt wird. Dabei wird ein Viertel des gewährten Zinssatzes als Vorschusszins berechnet. Diese Zinsen kann man jedoch umgehen, wenn man maximal 2.000 Euro pro Monat abhebt, also bei drei Monaten Kündigungsfrist schon einmal 6.000 Euro vom Sparbuch abheben kann.

Die Kündigung sollte beim Sparbuch ebenfalls schriftlich ausgesprochen werden, um so etwas in der Hand zu haben, sollte es später zu evtl. Problemen kommen. Dabei kann man die Kündigung direkt in der Filiale abgeben oder auch an die Bank schicken. Hier empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Ferner sollte man auch auf einer schriftlichen Bestätigung über den Erhalt bzw. die Annahme der Kündigung bestehen. Darin sollte ebenfalls vermerkt werden, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung dann auch tatsächlich wirksam wird.

Handelt es sich bei dem zu kündigenden Sparbuch um ein körperliches Sparbuch, so wie man sie von den Sparkassen immer noch erhält, sollte man das Sparbuch nach dessen Auflösung vernichten. Dies kann auch die Bank tun, die das Sparbuch bei Kündigung ohnehin in vielen Fällen zurück verlangt. So wird vermieden, dass andere evtl. noch Schaden damit anrichten können, so die Argumentation der Banken. Doch wie das gehen soll, wenn ohnehin kein Geld mehr auf dem Sparbuch vorhanden ist, das können sie dann auch nicht erklären.

Das restliche auf dem Sparbuch befindliche Guthaben kann man sich dann auszahlen lassen oder man lässt es sich auf ein Konto seiner Wahl überweisen. Hier ist das Gespräch mit der Bank gefragt, um die nötigen Formalitäten zu erledigen.
 
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